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Steuererklärung online abgegeben, aber Bescheid nicht online erhalten

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    Steuererklärung online abgegeben, aber Bescheid nicht online erhalten

    Ich habe meine Steuererklärung online abgegeben, den Bescheid aber nicht online erhalten. Dies war jetzt kein Problem, da der Erstattungsbetrag der Berechnung durch das Steuerprogramm entsprach. Sollte sich diese Verfahrensweise fortsetzen weiß ich aber nicht, warum ich mir die Arbeit der Eingabe machen soll, wenn ich den Bescheid nicht durch mein Steuerprogramm prüfen lassen kann. Bin ich da allein betroffen?

    Ich frage mich vor allem, warum ich diesen Aufwand mit häufigen und merkwürdigen Zertifizierungsverfahren und großem Zeitdruck treiben soll, wenn ich keinen Nutzen davon habe.

    #2
    AW: Steuererklärung online abgegeben, aber Bescheid nicht online erhalten

    Den Steuerbescheid erhalten Sie grundsätzlich immer in Papierform - und nur diese ist rechtsverbindlich. Was Sie elektronisch beantragen können - Bescheiddatenrückübermittlung - ist lediglich ein tabellarischer Vergleich, dem Sie schnell entnehmen können, in welchen Punkten das Finanzamt von Ihren Angaben abgewichen ist. Vielleicht haben Sie diesen Antrag bei der Datenübermittlung nicht gestellt? Sie müssen dazu u. a. auch Ihre e-mail-Adresse angeben.
    Und Ihre Vorteile bei der elektronischen Datenübermittlung: z. B.
    schnellere Bearbeitung der Steuererklärung, da die Daten bereits elektronisch vorhanden sind; keine Erfassungsfehler im Finanzamt, da Sie die richtigen Daten bereits elektronisch liefern; im Folgejahr Datenübernahme aus dem Vorjahr - der schnellere Weg zur Steuererklärung. Weitere Infos können Sie z. B. in den aktuellen Informationen auf folgender Homepage finden (Startseite): www.fa-karlsruhe-durlach.de.
    Zuletzt geändert von ; 30.09.2011, 01:56.

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      #3
      AW: Steuererklärung online abgegeben, aber Bescheid nicht online erhalten

      Nutzen Sie zufällig das WISO-Programm für die Steuererklärung?
      Die haben dieses Jahr ein paar Fehler programmiert, dadurch können mit WISO für die 2010er Steuererklärung keine Bescheiddaten abgerufen werden (die dafür erforderlichen Informationen werden vom WISO-Programm nicht mit an die Steuerverwaltung übermittelt und können dort auch nicht nachträglich erzeugt und eingearbeitet werden).

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        #4
        AW: Steuererklärung online abgegeben, aber Bescheid nicht online erhalten

        Über die Wirkung der elektronischen Übermittlung bin ich mir im Klaren. Dahin ging meine Frage auch nicht.

        Den Artikel in der c't kannte ich nicht. Das könnte die Sache erklären. Wobei ich trotzdem nicht verstehe, warum ich keine elektronische Rückmeldung erhalte, wenn meine Daten doch auf diesem Wege zum Finanzamt gelangt sind. Außerdem überarbeiten die Herrschaften bei Buhl ihr Programm ständig. Da sollten die Programmierfehler bis zur Abgabe der Erklärung doch eigentlich beseitigt gewesen sein. Ich werde mich trotzdem auch noch einmal an Buhl wenden.

        Insgesamt erscheint mir der Aufwand für den Nutzer - ich hatte gerade den Zirkus mit der Verlängerung des Softwarezertifikats - jedenfalls zu hoch und das Verfahren in jedem Fall zu umständlich.

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          #5
          AW: Steuererklärung online abgegeben, aber Bescheid nicht online erhalten

          Zitat von V. Liersee Beitrag anzeigen
          Nutzen Sie zufällig das WISO-Programm für die Steuererklärung?
          Die haben dieses Jahr ein paar Fehler programmiert, dadurch können mit WISO für die 2010er Steuererklärung keine Bescheiddaten abgerufen werden (die dafür erforderlichen Informationen werden vom WISO-Programm nicht mit an die Steuerverwaltung übermittelt und können dort auch nicht nachträglich erzeugt und eingearbeitet werden).
          Äh, dann ist es aber komisch, dass wir die Bescheiddaten online abrufen können und auch Wiso nutzen und das bei mehrerne verschiedenen Steuererklärungen.

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            #6
            AW: Steuererklärung online abgegeben, aber Bescheid nicht online erhalten

            Zitat von willi2 Beitrag anzeigen
            Insgesamt erscheint mir der Aufwand für den Nutzer - ich hatte gerade den Zirkus mit der Verlängerung des Softwarezertifikats - jedenfalls zu hoch und das Verfahren in jedem Fall zu umständlich.
            Eine Übermittlung geht auch ohne Softwarzertifikat. DAs ist uns auch zu blöd!

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