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ELSTAM-Verfahren

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    ELSTAM-Verfahren

    Guten Tag,
    wir sind eine Entgeltabrechnende Stelle und möchten wissen ob und wie die Bürger über das ELSTAM-Verfahren informiert werden, geschieht das durch die Finanzbehörden oder muss der Arbeitgeber informieren?
    Freundliche Grüße
    Canan Karabacak

    #2
    AW: ELSTAM-Verfahren

    Hallo canan.karabacak,

    ähnlich wie mit der ID.-Nr. wo jeder Steuerpflichtige ein Schreiben erhalten hat, wird also auch jeder einen Brief mit den über ihn gespeicherten Daten in ELSTAM erhalten.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: ELSTAM-Verfahren

      Vielen Dank für die AW.

      Wann wird die Versendung stattfinden? Ist das bekannt?

      Grüßle
      Freundliche Grüße
      Canan Karabacak

      Kommentar


        #4
        AW: ELSTAM-Verfahren

        Hallo !

        Die einzelnen Bundesländer werden in nächster Zeit die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger informieren, welche ELStAM Daten bei den Finanzbehörden gespeichert sind.

        In einem Flyer [haben viele Finanzämter vor Ort] wird ebenfalls einiges erläutert.

        Ansicht --> http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_618/DE/BMF__Startseite/Service/Broschueren__Bestellservice/Steuern/Die__elektr__Lohnsteuerkarte__Flyer,templateId=raw ,property=publicationFile.pdf

        In diesem Flyer heißt es:

        Wie werde ich über meine ELStAM informiert?

        Im Herbst 2011 erhalten Arbeitnehmer von der Finanzverwaltung ein Schreiben mit ihren zum 01. Januar 2012 gültigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Soweit diese Angaben nicht mit den tatsächlich bei Ihnen zum 01. Januar 2012 vorliegenden Verhältnissen übereinstimmen, können Sie notwendige Änderungen beim zuständigen Finanzamt beantragen. Dies gilt insbesondere auch für die Freibeträge bei Menschen mit einer Behinderung, soweit eine Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug erfolgen soll.

        Nach Beginn des Verfahrens werden die ELStAM zukünftig in den Lohnabrechnungen Ihres Arbeitgebers ausgewiesen.
        Welche Ihrer persönlichen Daten zur Übermittlung gespeichert sind und welcher Arbeitgeber diese in den letzten zwei Jahren abgerufen hat, können Sie zukünftig über das ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de (Rubrik Arbeitnehmer)
        einsehen.

        Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der IdNr. im ElsterOnline-Portal notwendig. Darüber hinaus ist das für Sie zuständige Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu Ihren gespeicherten ELStAM.

        Weiterhin stehen Informationen unter www.elster.de zur Verfügung.

        Hotline zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)

        Bitte haben Sie Verständnis, dass die ELStAM-Hotline nur für Fragen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte bestimmt ist. Wenn Sie sich mit einer anderen Angelegenheit an ELSTER wenden möchten, rufen Sie bitte unser ELSTER-Callcenter an.

        E-Mail: elstam-hotline@elster.de
        Telefon: 01805 / 23 50 99 (0,14 Euro/Minute beziehungsweise maximal 0,42 Euro/Minute¹)
        Mit freundlichen Grüßen
        - AG1971 -
        Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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          #5
          AW: ELSTAM-Verfahren

          Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen von Heute:

          Arbeitnehmer erhalten Informationsschreiben über ihre
          Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM)
          In den kommenden Wochen werden bundesweit mehr als 40 Millionen
          Arbeitnehmer ein Informationsschreiben mit ihren ab 1. Januar 2012
          gültigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen erhalten. Sie
          erhalten damit die Gelegenheit, die gespeicherten Daten zu überprüfen
          und bei Bedarf korrigieren zu lassen.
          Die Sächsische Steuerverwaltung empfiehlt allen Bürgern, die Daten
          sorgfältig auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Falsche Abzugsmerkmale
          können dazu führen, dass Lohnsteuer durch die Arbeitgeber in
          unzutreffender Höhe einbehalten wird. Die Arbeitnehmer hätten dann
          am Jahresanfang zunächst weniger Netto im Geldbeutel.
          Korrekturen können beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
          Die Antragstellung ist auch auf dem Postweg möglich. Formulare sind
          bei Bedarf über das Internet verfügbar (https://www.formulare-bfinv.de/
          ffw/action/invoke.do?id=lst). Darüber hinaus können persönliche
          Freibeträge, z. B. für Werbungskosten, beantragt werden. Im Gegensatz
          zum Jahreswechsel 2010/2011 werden bisher gewährte Freibeträge für
          das Jahr 2012 nicht automatisch übernommen.
          Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat im kommenden Jahr endgültig
          ausgedient. Ab dem Jahr 2012 werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale
          wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal
          und Freibeträge dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur
          Verfügung gestellt. Das papierlose Verfahren erleichtert künftig die
          Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Finanzämtern
          und Meldebehörden erheblich.

          Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie im
          Internet unter www.elster.de. Hier finden Sie auch Antworten zu häufig
          gestellten Fragen (sog. FAQ). Weiterhin steht zur Einführung der
          elektronischen Lohnsteuerkarte auch eine Hotline zur Verfügung:
          E-Mail: elstam-hotline@elster.de
          Telefon: 01805/23 50 99
          (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max.
          42 Cent/Min.)

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            #6
            AW: ELSTAM-Verfahren

            Sehr geehrter Herr Karabacak,

            ahh, diese Frage an diesem Tag - erfrischend,
            wo doch gerade im Portal der WAZ Mediengruppe aus dem größten Bundesland berichtet wird:
            Post vom Steuer-Mann
            ( http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Post-vom-Steuer-Mann-id5121697.html )

            Für eine weiterführende Diskussion empfehle ich auch ganz uneigennützig meinen Thread
            ELStAM - Abrufmöglichkeiten
            ( https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?26339-ELStAM-Abrufm%F6glichkeiten )
            Mit freundlichen Grüßen
            gez. D. Cremer

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              #7
              AW: ELSTAM-Verfahren

              Die ersten Briefe über die eigenen ElStaM-Merkmale gehen diese Tage raus.

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