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Kleinunternehmer und Umsatzsteuervoranmeldung

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    Kleinunternehmer und Umsatzsteuervoranmeldung

    Ich bin seit Oktober 2009 Kleinunternehmer. Habe im Eröffungsjahr hochgerechnet weit unter der Grenze von 17.500 Euro gelegen. 2010 habe ich einen Umsatz von 23.000 Euro (50.000 Grenze nicht erreicht) gemacht. In der Umsatzsteuererklärung 2010 habe ich irgentwie "nur" den Umsatz vom Jahr 2010 eingetragen und den von 2009 nicht.

    Jetzt bekomme ich einen Brief vom F.-Amt das ich die Umsatzsteuervoranmeldung für 2011 abgeben soll!? Ich bin aber noch weiterhin noch Kleinunternehmer und weise die Ust. Steuer nicht aus.

    Geht das F.-Amt jetzt davon aus, daß ich kein Kleinunternehmer mehr bin?

    Kann ich das nachträglich nochmal ändern?

    Danke im voraus.

    Mag747

    #2
    AW: Kleinunternehmer und Umsatzsteuervoranmeldung

    sobald du die magische Grenze von 17500 € erreicht bzw. überschritten hast, bist du im darauffolgenden Jahr kein Kleinunternehmer mehr. Das mit den 50000 ist, so zumindest mein Steuerberater, mehr oder weniger ein Gerücht. Ich ging nämlich auch immer davon aus.
    Wenn das FA nun möchte, dass du für 2011 eine Umsatzsteuervoranmeldung macht besdeutet das eine Menge Arbeit: Du musst die 19%, die in deinen Rechnungen erhalten sind rausrechnen und abführen (für das ganze Jahr). Dafür bist du dann aber auch Vorsteuerabzugberechtigt, kannst also die VST, die du bezahlt hast, abziehen.

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      #3
      AW: Kleinunternehmer und Umsatzsteuervoranmeldung

      allso, aus dem Rechnungsendbetrag. Ich schreibe doch weiterhin nur "Rechnungen" ohne ausgewiesenen Ust. Satz. (Kleinunternehmer)!

      Darf ich einfach so die Ust. wieder herausrechnen?

      Eine Ust. Id. Nr. habe ich ja auch nicht.

      Irgentwie bekomme ich da jetzt einen Schweißausbruch.

      Bin etwas ratlos.

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        #4
        AW: Kleinunternehmer und Umsatzsteuervoranmeldung

        also, grundsätzlich würde ich natürlich den Steuerberater fragen, der kann dir genau sagen, was du zu tun hast.
        Sollte es aber so sein, dass du tatächlich die UST ausweisen musst, dann musst du das in Zukunft für alle deine Rechnungen so machen. Du bist dann kein Kleinunternehmer mehr. Für die Rechnungen, die du bisher geschrieben hast (in 2011), musst du es nachträglich tun und den Betrag dann abführen. Hast du also bespielsweise etwas für 11,89€ verkauft, so musst du nun nachträglich 1,90€ dem FA zukommen lassen.
        Die VST auf deine geschäftsbezogenen Ausgaben kannst du aber vorher davon abziehen!
        Die Umsatzsteuervoranmeldung machst du dann anfangs in der Regel monatlich, sie ist auch nicht unbedingt schwer zu machen.
        Ich selber habe mal auf eigenen Wunsch unter dem Jahr vom Kleinunternehmer zum ,,normalen`` Verkäufer gewechselt und da musste ich das dann so machen.
        Kann natürlich ein ganzer Batzen Geld sein, den du jetzt plötzlich zahlen sollst, deshalb unbedingt zum Steuerberater bevor du etwas falsch machst!!!

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          #5
          AW: Kleinunternehmer und Umsatzsteuervoranmeldung

          ___2010 habe ich einen Umsatz von 23.000 Euro (50.000 Grenze nicht erreicht) gemacht.

          Dann bist Du ab 2011 natürlich kein Kleinunternehmer mehr. Du muss Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen und diese ans Finanzamt abführen.

          ___Jetzt bekomme ich einen Brief vom F.-Amt das ich die Umsatzsteuervoranmeldung für 2011 abgeben soll!

          Grundsätzlich sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen vierteljährlich abzugeben. Da aber bei Dir die Steuer im Vorjahr weniger als 1.000 € betragen hat, kannst Du die Befreiung von der Abgabe beantragen, dann musst Du die Steuer mit der Jahreserklärung abführen. Das Finanzamt muss aber diesem Antrag nicht stattgeben.

          ___Ich bin aber noch weiterhin noch Kleinunternehmer

          Nein. Das kannst Du nicht einfach so entscheiden! Wenn Dein Umsatz im Vorjahr über 17.500 lag, dann bist Du kein Kleinunternehmer mehr.

          ___weise die Ust. Steuer nicht aus.

          Das solltest Du aber tun!

          ___Ich schreibe doch weiterhin nur "Rechnungen" ohne ausgewiesenen Ust. Satz.

          Man kann sich der Steuerpflicht natürlich nicht entziehen, indem man einfach keine Steuer ausweist.

          ___Darf ich einfach so die Ust. wieder herausrechnen?

          Das wirst Du machen müssen. Wenn Du 119 € eingenommen hast dann sind 19 € fürs Finanzamt.

          ___Eine Ust. Id. Nr. habe ich ja auch nicht.

          Brauchst Du ja auch nicht. Eine Steuernummer ist notwendig. Aber: natürlich müssen Unternehmer auch Steuern zahlen, wenn sie sich nicht beim Finanzamt melden und eine Steuernummer zuweisen lassen.

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            #6
            AW: Kleinunternehmer und Umsatzsteuervoranmeldung

            Zitat von Elster! Beitrag anzeigen
            sobald du die magische Grenze von 17500 € erreicht bzw. überschritten hast, bist du im darauffolgenden Jahr kein Kleinunternehmer mehr. Das mit den 50000 ist, so zumindest mein Steuerberater, mehr oder weniger ein Gerücht. Ich ging nämlich auch immer davon aus.
            Hallo Mag747,
            ein Blick ins Gesetz zeigt doch klar folgendes:

            Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

            Das bedeutet 2009 warst du Kleinunternehmer, 2010 warst du auch noch Kleinunternehmer (Vorjahr2009 unter 17.500 und 2010 50.000 nicht überschritten)
            2011 kannst du nicht mehr Kleinunternehmer sein, weil du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllst.
            Dein Vorjahr ist jetzt 2010 und nicht unter 17.500, weil wie du schreibst 23.000, auch wenn du 2011 unter 50.000 bleibst musst du Umsatzsteuer abführen.

            Tschüß

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              #7
              AW: Kleinunternehmer und Umsatzsteuervoranmeldung

              ja, genau so ist es, hab auch nochmal nachgesehen. Du musst ab 2011 in den Rechnungen die UST ausweisen und auch abführen. In diesem Fall rückwirkend für das bisherige Jahr 2011.
              Eine UST-ID brauchst du nicht, wie oben schon geschrieben. Es reicht deine normale Steuer-Nummer. Du kannst aber die UST-ID beantragen, diese brauchst du z.B. solltest du Ware im EU-Land steuerfrei einkaufen wollen, da ausländische Unternehmen anhand dieser Nummer prüfen können, ob es dein Unternehmen auch tatsächlich gibt oder ob da nur einer günstiger einkaufen möchte.

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