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Differenzsbesteuerung und Umsatzsteuererklärung 2010

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    Differenzsbesteuerung und Umsatzsteuererklärung 2010

    Person A muss für das Steuerjahr 2010 noch eine Umsatzsteuererklärung nachreichen.

    Da mit der Differenzbesteuerung nach UStG 25 a gearbeitet wird, und der Vordruck nicht weiter auf diese Besteuerungsform eingeht, weiß Person A nicht, wo was eintragen wird.

    Betriebseinnahmen laut EÜR 27.000
    Betriebsausgaben laut EÜR 31.000

    Demnach ein Verlust von -4.000 für das Jahr 2010 erwirtschaftet.

    Wenn Verlust erwirtschaftet wird, fällt ja keine Umsatzsteuerzahllast an. Da die Differenzbesteuerung angewendet wird, gibt's aber auch keine abziehbaren Vorsteuerbeträge. Die Umsatzsteuer lautet dann 0,00. Richtig, oder?

    Trägt Person A jetzt einfach die -4.000 Verlust in "Umsätze zum allgemeinen Steuersatz - Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 %" in Zeile 33 ein? Und dann bei "Steuer" 0,00?

    Wo trägt Person A ein, dass es sich um Differenzbesteuerung (Gesamtdifferenz) handelt? Sollte Person A das auf einem Extra-Zettel dazu schreiben?

    #2
    AW: Differenzsbesteuerung und Umsatzsteuererklärung 2010

    ich empfehle Person A einen Steuerberater.

    Ein Verlust oder Gewinn hat mit der Umsatzsteuer erstmal nichts zu tun.

    Differenzbesteuerung heißt, dass für jedes einzelne Verkaufsgeschäft (meist Kfz) die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis zu ermitteln ist. Dies ist der Einzelumsatz. Die Summe aller Einzelumsätze ist dann der Jahresumsatz. Es kann also durchaus auch bei einem Gesamtverlust zu einer Umsatzsteuerschuld kommen.

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      #3
      AW: Differenzsbesteuerung und Umsatzsteuererklärung 2010

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Fullquote
      Das ist nicht ganz richtig.

      In § 25a Abs. 4 Satz 2 UStG steht

      (4) Der Wiederverkäufer kann die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums ausgeführten Umsätze nach dem Gesamtbetrag bemessen, um den die Summe der Verkaufspreise und der Werte nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 die Summe der Einkaufspreise dieses Zeitraums übersteigt (Gesamtdifferenz). Die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz ist nur bei solchen Gegenständen zulässig, deren Einkaufspreis 500 Euro nicht übersteigt. Im Übrigen gilt Absatz 3 entsprechend.
      Da dies auf die getätigten Umsätze und Einkaufspreise zutrifft, möchte Person A nun als Bemessungsgrundlage die Gesamtdifferenz anwenden und in die Umsatzsteuererklärung eintragen.

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        #4
        AW: Differenzsbesteuerung und Umsatzsteuererklärung 2010

        Hallo Stpfl.,

        wenn du schon den richtigen Paragrafen zitierst, muss du ihn auch noch ein Stück weiterlesen besonders Satz 3 :

        (5) 1Die Steuer ist mit dem allgemeinen Steuersatz nach § 12 Abs. 1 zu berechnen. 2Die Steuerbefreiungen, ausgenommen die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), bleiben unberührt. 3Abweichend von § 15 Abs. 1 ist der Wiederverkäufer in den Fällen des Absatzes 2 nicht berechtigt, die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer, die gesondert ausgewiesene Steuer oder die nach § 13b Absatz 5 geschuldete Steuer für die an ihn ausgeführte Lieferung als Vorsteuer abzuziehen.

        ..damit könnte also der Fall eintreten wie Kloebi beschrieben hat, trotz Verlust entsteht eine Umsatzsteuerschuld.

        Tschüß

        P.S. Solche Sonderfälle in der Umsatzsteuer erfordern professionelle Behandlung(sprich Steuerberater)

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          #5
          AW: Differenzsbesteuerung und Umsatzsteuererklärung 2010

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          fullquote
          Im Eingangsbeitrag steht doch bereits, dass bei der Differenzbesteuerung keine Vorsteuer geltend gemacht wird.

          Und was hat der zitierte Gesetzestext, der vom Vorsteuerabzug handelt, mit dieser Aussage zu tun "trotz Verlust entsteht eine Umsatzsteuerschuld"?

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