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Kfz-Haftpflichtversicherung

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    Kfz-Haftpflichtversicherung

    Hallo.

    Gibt es eigentlich Unterschiede, wenn ich die Kfz-Haftpflichtversicherung zu 50% bei den Werbungskosten und die restlichen 50% in den Anlage Vorsorgenaufwendungen eintrage

    oder

    zu 100% in der Anlage Vorsorgeaufwendungen

    aufführe.

    Für eine Antwort bin ich dankbar.

    #2
    AW: Kfz-Haftpflichtversicherung

    Hast Du's schon mal ausprobiert? Hast Du Unterschiede erkennen können?

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      #3
      AW: Kfz-Haftpflichtversicherung

      Hallo,

      um was für Werbungskosten soll es denn gehen? Was ist das für ein PKW, oder besser wozu wird er genutzt?

      Wenn es beispielsweise um die Werbungskosten als Arbeitnehmer geht wäre zu beachten, dass erstens der Pauschbetrag (920 Euro) übertroffen werden muss, und zweitens in der Regel (aber nicht immer) die Pendlerpauschale günstiger als eine gesonderte Kostenaufstellung ist. Außerdem müssen dann ALLE Kosten nachgewiesen werden (glaubhaft machen reicht vielleicht auch), das ist ein relativ großer Aufwand.

      Bei den Vorsorgenaufwendungen wiederum gibt es einen Höchstbetrag, und dieser wird oft schon durch die Sozialversicherungsbeiträge erreicht; weitere Versicherungen wirken sich dann überhaupt nicht aus.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Kfz-Haftpflichtversicherung

        ... und wieder Steuerberatung?
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Kfz-Haftpflichtversicherung

          Hallo und Danke für die zahlreichen Antworten.

          Der Tipp die Zahlen bei beiden einzutragen und zu schauen, wie sich die Werte verhalten, ist gut (wieso bin ich selber nicht darauf gekommen).

          Unterschiede existieren wirklich.
          Wenn zu 100 % bei den Vorsorgenaufwendungen, dann habe ich keine Änderungen in der Endsumme.

          Bei 50% der Werbungskosten sieht es hier anders aus (mehr) (ich komme schon mit der Entfernungspauschale über 920 Euro)
          Der Gedanke 50% bei den Werbungskosten einzutragen ist durch den Gedanken gekommen, dass ich eigentlich das Fahrzeug hauptsächlich dazu nutze um zu Arbeit zu kommen.
          ------------------

          Zur Bemerkung mit dem Unter-Forum:
          Vielleicht sollte die Maske für neue Beiträge so aufgebaut werden, dass schon hier die Auswahl des Unterforums getroffen werden kann. Dass hier noch weitere Unterforen existieren, war nicht ersichtlich.

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            #6
            AW: Kfz-Haftpflichtversicherung

            Hallo,

            >>>ich komme schon mit der Entfernungspauschale über 920 Euro

            Dir ist aber klar, dass du diese Pauschale bei einer Einzelaufstellung der wirklichen Kosten nicht mehr bekommst, oder?
            Die Frage drängt sich nämlich regelrecht auf, weil eigentlich fast jeder die Pauschale nimmt.
            Auf was für einen Kilometersatz kommst du denn? (eine nicht ganz ernst gemeinte Frage, ich vermute du hast es gar nicht ausgerechnet)

            In der Pauschale sind grundsätzlich ALLE Kosten enthalten, Sprit, Versicherung, Steuern, Abschreibung, ja sogar Parkgebühren (diese Frage kommt recht oft). Einzig Unfallkosten können ggf. noch separat erklärt werden.

            Experimentieren mit Elster ist eine schöne Sache - und sollte auch jeder machen. Nur darf man nicht erwarten, dass bei falschen Eintragungen die dann so tolle Berechnung auch beim Finanzamt so läuft. So vermute ich eben hier, dass du die Versicherungsbeiträge einfach zusätzlich zu der Pendelerpauschale eingetragen hast - das geht nicht.


            >>>Wenn zu 100 % bei den Vorsorgenaufwendungen, dann habe ich keine Änderungen in der Endsumme.

            Das hatte ich ja schon angedeutet, Versicherungen wirken sich oft nicht aus, da die Höchstbeträge der Sonderausgaben bereits durch die Sozialversicherungsbeiträge erreicht werden.
            Das ist leider eine Folge der kalten Progression und bestimmten Steueranpassungen, wobei die Höchstbeträge für Sonderausgaben nicht mit erhöht wurden; früher war das mal anders.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Kfz-Haftpflichtversicherung

              Hallo.

              Das stimmt, alle gefahrenen Kilometer (vor allem die privaten) habe ich nicht ermitteln können.
              Deshalb war den Gedanke mit 50% anzusetzen (wobei das Fahrzeug hauptsächlicht benutzt wird, um zur Arbeitsstätte zu kommen)

              ######
              In der Pauschale sind grundsätzlich ALLE Kosten enthalten, Sprit, Versicherung, Steuern, Abschreibung, ja sogar Parkgebühren (diese Frage kommt recht oft). Einzig Unfallkosten können ggf. noch separat erklärt werden.
              ######
              Ich habe jetzt in einige Foren lesen können, dass die Kfz-Haftplfichtversicherung nicht mit der Entfernungspauschale abgerechnet wird, und kann somit als Sonderausgabe angesehen werden (X% in den Werbungskosten aufzuführen)

              Stimmt das?
              Gibt es eine detaillierte Definition für die Pendlerpauschale (mit einem §), wo ich das nachlesen kann.

              Für die weitere Antwort wäre ich dankbar.

              Kommentar


                #8
                AW: Kfz-Haftpflichtversicherung

                Zitat von derGor Beitrag anzeigen
                Hallo.


                Gibt es eine detaillierte Definition für die Pendlerpauschale (mit einem §), wo ich das nachlesen kann.

                Für die weitere Antwort wäre ich dankbar.
                Ja, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Einkommensteuergesetz
                § 9, 4. (mal googeln)

                MfG
                Bavaro

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kfz-Haftpflichtversicherung

                  Zitat von derGor Beitrag anzeigen
                  Ich habe jetzt in einige Foren lesen können, dass die Kfz-Haftplfichtversicherung nicht mit der Entfernungspauschale abgerechnet wird, und kann somit als Sonderausgabe angesehen werden (X% in den Werbungskosten aufzuführen)
                  Ja, die HAFTPFLICHT-Versicherung (nicht: Teil- oder Vollkasko) für ein privates Kfz kann (unabhängig von dessen Nutzung) als Sonderausgaben angesetzt werden. Aber auch nur hier.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kfz-Haftpflichtversicherung

                    Hallo.

                    Diese Frage hat mir der Mitarbeiter unseres örtlichen Finanzamtes wie folgt beantwortet:
                    Die Kosten sind nur dann abzugsfähig, wenn z.B. privates Kfz für Firmenzwecke genutzt wurde und kein Ausgleich durch den Arbeitgeber stattfand.

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