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Steuer 2011

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    Steuer 2011

    Hallo,

    eine Bekannte hat folgende Frage:
    Sie hat bis August bei einer Firma gearbeitet und dann selber gekündigt weil sie eine neue Stelle hatte.
    Die neue Stelle ging leider nur sehr kurz, 14 Tage und dann 4 Wochen krankgeschrieben.
    Nun hat sie eine neue Arbeit gefunden, aber im Gespräch nichts von der Stelle erwähnt, in welcher sie nur kurz tätig war. Sie hatte Angst das es ihr negativ ausgelegt wird.

    Die neue Stelle ist wohl prima und nun musste sie aber die Lohnsteuerbescheinigung des alten Arbeitgebers von 2011 vorlegen. Sie hat die Bescheinigung bis 31.08.11 auch vorgelegt. Beim andern Arbeitgeber (wo sie nur so kurz war)sind keine Steuern, aufgrund des Krankengeldes angefallen.
    Nun ist sie in großer Sorge das der neue Arbeitgeber irgendwie, eventuell Finanzamt/Steuern ect doch etwas mit bekommt.

    Ich habe ihr gesagt das ich dies für ausgeschlossen halte, aber sie ist sehr unsicher.
    Kann eventuell hier jemand helfen?

    Herzlichen Dank!

    Gruesse Trine123

    #2
    AW: Steuer 2011

    Der neue Arbeitgeber hat zwar in 2011 Anspruch auf die Lohnsteuerkarte 2010 (die für 2011 und ganz aktuell auch das I. Quartal 2012 weitergilt), nicht jedoch den Ausdruck der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit entsprechenden Werten zum Lohn. Letzterer ist ausschließlich für den Arbeitnehmer bestimmt (zum Ausfüllen der Steuererklärung usw. ...).

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