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Doppelte Haushaltsführung / Fahrtkosten

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    Doppelte Haushaltsführung / Fahrtkosten

    Hallo!

    Das Thema doppelte Haushaltsführung ist für mich dieses Jahr komplett neu, die Jahre davor hatte ich immer in Wohnortnähe gearbeitet.

    Die Fakten: Zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstelle liegen mehrere Hundert km
    Mein Arbeitgeber zahlt mir monatlich mehrere Hundert € Fahrtkostenpauschale.
    Die ordnungsgemäße Anmeldung des Zweitwohnsitzes habe ich immer vor mir hergeschoben und letztendlich vergessen.

    Frage1: Kann ich überhaupt noch Fahrtkosten von der Steuer absetzen, wenn ich schon vom Arbeitgeber etwas bekomme?

    Frage2a: Kann ich überhaupt eine doppelte Haushaltsführung machen, wenn ich den Zweitwohnsitz gar nicht angemeldet hatte?
    Frage2b: Wird deswegen womöglich nachträglich die Zweitwohnsitzsteuer (von der ich erst heute erfahren habe) einkassiert fürs ganze Jahr? Oder wäre die sowieso vom Finanzamt erst am Ende des Jahres erhoben worden?

    Frage3: Ist immer noch das Finanzamt meines Hauptwohnsitzes zuständig oder das vom Arbeitsort oder gar vom Sitz des Arbeitgebers (wieder woanders)?

    #2
    AW: Doppelte Haushaltsführung / Fahrtkosten

    Frage1: Kann ich überhaupt noch Fahrtkosten von der Steuer absetzen, wenn ich schon vom Arbeitgeber etwas bekomme?
    Ja, wenn der Arbeitgeberersatz nicht den vollen steuerlichen Abzugsbetrag erreicht. Und geltend machen sollten Sie die Fahrtkosten auf jeden Fall. Denn der Arbeitgeber übermittelt auch den ausgezahlten Fahrtkostenersatz. Wenn Sie nichts erklären wird dieser ansonsten nachversteuert.
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    Frage2a: Kann ich überhaupt eine doppelte Haushaltsführung machen, wenn ich den Zweitwohnsitz gar nicht angemeldet hatte?
    Ja. Es kommt nicht auf die Anmeldung an. Ich gehe davon aus, dass Sie auch über andere Unterlagen verfügen, um den Zweitwohnsitz glaubhaft zu machen (Mietverträge, Mietzahlungen etc.)?
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    Frage2b: Wird deswegen womöglich nachträglich die Zweitwohnsitzsteuer (von der ich erst heute erfahren habe) einkassiert fürs ganze Jahr? Oder wäre die sowieso vom Finanzamt erst am Ende des Jahres erhoben worden?
    Diese Steuer wird nicht vom Finanzamt verwaltet sondern ist eine Gemeindesteuer.
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    Frage3: Ist immer noch das Finanzamt meines Hauptwohnsitzes zuständig oder das vom Arbeitsort oder gar vom Sitz des Arbeitgebers (wieder woanders)?
    Der Sitz des Arbeitgebers auf keinen Fall. Ich vermute, dass es das Finanzamt ist, wo Sie Ihren Nebenwohnsitz haben, da Sie sich dort regelmässig aufhalten. Ich würde das Finanzamt anrufen.

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      #3
      AW: Doppelte Haushaltsführung / Fahrtkosten

      Bei Frage 3 kommt es entscheidend darauf an, ob sie ledig oder verheiratet sind.

      Wenn Sie verheiratet sind, ist der Familienwohnsitz für die Zuständigkeit maßgebend (= dort wo die Kinder in die Schule gehen), egal wo Sie arbeiten.

      Bei Ledigen kommt es auf den überwiegenden Aufenthalt an. Bei über 90 % der Arbeitnehmer ist dies der Arbeitsort, da die 4-5 Tage die Woche dort verbringen und nur das Wochenende am bisherigen Wohnort. Folglich ist im Normalfall das FA des Arbeitsortes zuständig.

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        #4
        AW: Doppelte Haushaltsführung / Fahrtkosten

        Danke für die Antworten!

        Grob überschlagen liegt der Arbeitsort mit 50% Aufenthalt leicht vorn, gefolgt von 40% Heimatort und 10% Autobahn.

        So lange ich von keinem anderen Finanzamt eine neue Steuernummer o.ä. bekomme, werde ich also einfach die alte eintragen und hoffen, daß die Elster dann zum richtigen Finanzamt fliegt.

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          #5
          AW: Doppelte Haushaltsführung / Fahrtkosten

          Als Steuernummer tragen Sie auf jeden Fall "neu" ein, und bei bisheriges FA dann ihr altes Finanzamt und die alte StNr falls das mögl ist.

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