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Hilfe Kleingewerbe!!!!

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    Hilfe Kleingewerbe!!!!

    Hallo Leute,

    zunächst einmal, ich habe die Suchfunktion zuerst benutzt und leider nichts gefunden was vergleichbar wäre...

    Somit hier meine Frage:

    Also ich hab im Dez 2010 ein Gewerbe angemeldet ( ich lege nebenher bisschen auf als DJ und muss Rechnungen schreiben), hab auch angegeben das es als Kleingewerbe nebenher läuft usw da ich eh nicht über 17500€ komme, habe dann auch 2 Monate später ne Steuernummer und ne IdNr bekommen.

    Soweit alles gut. Ich bin seit märz 2011 Student. im Jahre 2010 war ich Zivildienstleistender (Dez 09 - Sept 10).

    Ich habe nun letzten Monat einen Brief von meinem Finanzamt bekommen das folgende Erklärungen abgegeben werden müssen.

    Umsatzsteuererklärung 2010
    Einkommensteuererklärung 2010

    Habe mit der ElsterSoftware die Umsatzsteuererkläung(1-3 Seite) abgeschickt und zusätzlich eine EÜR, da ich erst dieses Jahr die ersten kleinen Einnahmen hatte, standen lauter nullen drin.

    Jetzt komme ich zur Einkommensteuererklärung, erst einmal, wieso muss ich diese Erklärung überhaupt abgeben? Ist es nicht so das ich als Zivi eh keine Einkommensteuer zahlen muss und jetzt als Student ja auch nicht???
    Und wenn ich mich richtig informiert hab, dann auch nicht wenn meine Einnahmen 17.500€ und im Folgejahr vermutlich 50.000€ nicht überschreiten.

    Bin über jede Hilfe Dankbar, auf dem Brief steht das ich alles bis zum 13.Dez abgegeben haben muss sonst ist ne Strafe von bis zu 150€ zahlen....

    #2
    AW: Hilfe Kleingewerbe!!!!

    Weder Zivis noch Studenten sind grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit.
    Die von Ihnen genannten Grenzen von 17.500 EUR bzw. 50.000 EUR betreffen nur die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung.
    Geben Sie einfach die ESt-Erklärung mit dem Mantelbogen sowie der Anlage G ab und tragen in Zeile 4 der Anlage G eine Null ein.
    Alternativ können Sie auch vorher mal im FA anrufen, ob unter Hinweis auf die bereits vorliegende USt-Erklärung 2010 und EÜR 2010 überhaupt eine ESt-Erklärung notwendig ist, da Sie offensichtlich keine Einkommensteuer zu zahlen haben.

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      #3
      AW: Hilfe Kleingewerbe!!!!

      danke für die erste Info, ich ruf da mal an. komisch ist das ich dieses Jahr zum ersten mal ÜBERHAUPT eine Einkommensteuererklärung abgeben muss.

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        #4
        AW: Hilfe Kleingewerbe!!!!

        Das ist nicht so verwunderlich. Sie haben im Dezember 2010 ein Gewerbe angemeldet, somit sind sie verpflichtet, für 2010 eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dass sie keine Einnahmen hatten, kann das FA nicht wissen.

        Wenn sie vorher kein Gewerbe o. ä. hatten, waren sie halt nicht verpflchtet, für 09 und früher was abzugeben.

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