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    Guten Abend,
    bin mir nicht so sicher, ob ich in diesem Forum überhaupt richtig bin??
    Mache unsere Erklärungen seit Jahren mit Elster und wir konnten bisher immer davon ausgehen, dass es bis auf einige Euros korrekt war.
    Nun haben wir, aufgrund von Krankheit, erst ab 2007 wieder die Erklärungen abgegeben, allerdings stand für die 2007 keine CD mehr zur Verfügung.
    Aufgrund dessen haben wir die Formulare für 2007 genutzt und die Daten habe ich dann in eine Steuerberechnung von Elster eingespielt.
    Nun differiert der Rückzahlungsbetrag vom FA, gegenüber Elsterberechnung, um einige tausend Euro, da ich 2007, aufgrund von Krankheit, gekündigt wurde und eine Abfindung gemäss § 9 und 10 des KSchG nach §3, Ziffer 9 des ESTG erhalten habe.
    Wer kann uns hier einen Rat oder eine Info geben, wo wir erfahren können, welcher Steuerabzug hier zum Tragen kommt.

    Leider finde ich im ESTG keinen § 3 Ziffer 9, woraus ich ersehen könnte, welcher Abzug legitim wäre.

    Für einen kurzfristigen Tipp bedanken wir uns.
    Schönen Abend
    Schneeweisschen

    #2
    AW: Allgemein

    Ich gehe davon aus, dass hier der Ablauf der Einspruchsfrist droht. Ich würde den Ausdruck der Elstberechnung und den Steuerbescheid nehmen und mich vor Ort im Kundenzentrum des Finanzamts bei kompetenten Bearbeitern erkundigen, die ausserdem Einblick in alle tatsächlichen Daten von Ihnen haben. Fragen kostet nichts.

    Kommentar


      #3
      AW: Allgemein

      Guten Morgen Korsika, bedanke mich für diesen Tipp. Haben nur zusätzlich das Problem, dass unser PC die letzten 2 Wochen, 2 x komplett abgestürzt ist und wir die Daten auch aus der Sicherung nicht mehr herstellen konnten.
      Leider habe ich diesmal auch keine Kopie von der Berechnung gemacht, es passt also alles zusammen.
      Zu diesem ESTG können Sie uns nicht weiterhelfen? Schade!!

      Trotz nochmals danke und eine
      geruhsame Adventszeit
      mfg.
      Schneeweisschen

      Kommentar


        #4
        AW: Allgemein

        In § 3 Nummer 9 sind steuerfreie Zahlungen nach dem SGB VIII geregelt, was immer das ist. Nachzulesen z. B. in www.bundesgesetze.de.

        Legen Sie doch einfach Einspruch ein und lassen die Berechnung durch das FA nochmals überprüfen bzw. erklären.

        Wie erkennen Sie eigentlich die Abweichung, wenn Sie weder eine Datei noch einen Ausdruck zum vergleichen haben?

        Kommentar


          #5
          AW: Allgemein

          Und vor allem, mit welcher Version von ElsterFormular haben Sie eine Berechnung für 2007 durchgeführt???

          Eine Steuerberechnung mit einer anderen Version als der für 2007 kann nur zu großen Abweichungen führen. Das Steuerrecht ändert sich jedes Jahr!

          Kommentar


            #6
            AW: Allgemein

            Ich bedanke mich bei allen, die uns geantwortet haben. Habe die Berechnung auf Basis der Elsterberechnung 2008 erstellt gehabt. Natürlich können wir jetzt nix mehr nachvollziehen, wissen aber, was wir zurück erhalten hätten, wenn!!!
            Wir werden jetzt auf jeden Fall Widerspruch einlegen und hoffen auf einen positiven Ausgang.

            Schöne Adventszeit
            mfg.
            Schneeweisschen

            Kommentar


              #7
              AW: Allgemein

              Zitat von Schneeweisschen Beitrag anzeigen
              Ich bedanke mich bei allen, die uns geantwortet haben. Habe die Berechnung auf Basis der Elsterberechnung 2008 erstellt gehabt. Natürlich können wir jetzt nix mehr nachvollziehen, wissen aber, was wir zurück erhalten hätten, wenn!!!
              Wir werden jetzt auf jeden Fall Widerspruch einlegen und hoffen auf einen positiven Ausgang.

              Schöne Adventszeit
              mfg.
              Schneeweisschen

              Einfach Einspruch einzulegen ohne Begründung wird keinen Efolg haben.
              Sie müssen dem FA schon mitteilen, wo das FA bei den Besteuerungsgrundlagen abgewichen haben soll.
              Ich empfehle die Hinzuziehung eines Steuerberaters, wenn Sie davon keine Ahnung haben.

              Kommentar


                #8
                AW: Allgemein

                na, so ist es ja auch wieder nicht! Ein wenig Ahnung haben wir nun auch!! Haben uns auf die KSCHG - Paragraphen und die EkSg Paragraphen aus dem Arbeitgeberschreiben berufen.
                Warten mal ab, was rauskommt.
                Danke für die Ratschläge

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                  #9
                  AW: Allgemein

                  Zitat: Nun differiert der Rückzahlungsbetrag vom FA, gegenüber Elsterberechnung, um einige tausend Euro, da ich 2007, aufgrund von Krankheit, gekündigt wurde und eine Abfindung gemäss § 9 und 10 des KSchG nach §3, Ziffer 9 des ESTG erhalten habe.ENDE

                  Bei der Besteuerung von Abfindungen...

                  Fragen Sie einen Steuerberater, das FA oder Ihren ehemaligen Arbeitgeber.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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