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Behördenkosten absetzbar?

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    Behördenkosten absetzbar?

    Hallo, im Rahmen meiner privaten Ahnenforschung fielen diverse Kosten an, so z.B. für Melderegisterauskünfte, Kirchenarchive,Standesämter,auch an die russ. Liga für russ.-dt. Freundschaft (wegen Auskünfte von Kriegsgefangenschaft meines Vaters) usw. Allem in allem nicht ganz unwesentliche Summen.
    Können diese in der Lohnsteuererklärung angegeben werden und wenn ja, wo?
    MIt frdl. Gruß
    freiberg

    #2
    AW: Behördenkosten absetzbar?

    das scheinen mir klar Kosten der privaten Lebensführung zu sein, die dem Abzuugsverbot des § 12 unterliegen. Es sei denn, damit wäre irgenwas in Richtung Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verbunden oder es wird für eine selbständige Tätigkeit (Buch?) benötigt.

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      #3
      AW: Behördenkosten absetzbar?

      Hallo,

      stehen diese Kosten in Zusammenhang mit irgendwelchen Einkünften? Da es sich um 'privaten Ahnenforschung' handelt vermutlich nicht, also können diese Kosten auch nicht als Werbunsgkosten/Betriebsausgaben angesehen werden.

      Sie könnten vll. 'versuchen' die Kosten als außergewöhnliche Belastungen abzusetzten, ich bezweifel aber das das Finanzamt dem folgen wird

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        #4
        AW: Behördenkosten absetzbar?

        Das sind absolut keine außergewöhnlcihe Belastungen..

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