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Beitrag zur Apothekerversorgung

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    Beitrag zur Apothekerversorgung

    Hallo, ich versuche mich zum Ersten Mal selbst an einer Steuererklärung und stolpere jetzt u.a. daran, an welchem Punkt ich denn meinen geleisteten Beitrag zur Apothekerversorgung angeben kann.
    Hab auch eine Bestätigung zur Vorlage beim Finanzamt bekommen, aber muss es ja auch irgendwo angeben können.
    Wer kann mir helfen?
    Danke im Voraus!

    #2
    AW: Beitrag zur Apothekerversorgung

    Sind sie selbständig oder Arbeitnehmer?

    Als Arbeitnehmer in Anlage Vorsorgeaufwand je die Hälfte in Zeile 5 und 9 (=berufständische Versorgungseinrichtung).

    Wenn Sie selbständig sind, alles in Zeile 5.

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      #3
      AW: Beitrag zur Apothekerversorgung

      Vielen Dank für die rasche Antwort.

      Ich bin Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis.
      Die Beträge laut Lohnsteuerbescheinigung, Pkt. 22 + 23, weichen von dem Beitrag auf meinem Bestätigungsschreiben ab, daher war ich etwas stutzig. Hat sicherlich etwas damit zu tun, daß ich erst ab April in das Arbeitsverhältnis übergegangen war, vorher aber dennoch Versorgungsabgaben geleistet hatte.
      So ein Wirrwar.
      Na ich werd das dann so machen, die Summe Teilen, und zur Hälfte in Pkt. 5 und 9 eingeben. Das Amt kann das ja berichtigen wenn sie die Unterlagen haben, wenn einer durch den ganzen Wust durchblicken kann, sollten es die Beamten dort sein ;-)
      Vielen Dank.

      Toll das Forum, werd sicher noch mehr Fragen haben, und hoffe ich werd meine folgenden Erklärung dann nicht mehr so lang vor mir herschieben :/

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        #4
        AW: Beitrag zur Apothekerversorgung

        Zitat von Zaubernuss Beitrag anzeigen
        Na ich werd das dann so machen, die Summe Teilen, und zur Hälfte in Pkt. 5 und 9 eingeben.
        Als Arbeitnehmer sind für die Altersvorsorge nur die bescheinigten Beiträge auf der Lohnsteuerkarte (Nr. 22/23) maßgeblich. Diese Werte werden beim Ausfüllen im Unterformular LStB der Anlage N automtisch in die Anlage Vorsorgeaufwand
        (Zeilen 4 und 8) übernommen. Folglich können diese Beiträge nicht nochmals in Zeile 5 und 9 eingetragen werden (steht auch in Zeile 5: "ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden").
        Die Bestätigung der Versorgungseinrichtung ist dann wohl rein informativ.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Beitrag zur Apothekerversorgung

          Alles klar, dann leg ich das Blatt nur bei. Hatte mich auch schon gewundert. Aber gut, die müssen dann sehen wie die das bearbeiten. Ist wirklich blöd wenn ein Jahr so zerpflückt ist. Die nächsten werden einfacher!
          Dankeschön!

          Bin begeistert, daß ich hier so schnell Antwort bekomme. Hätte mich schon eher hier anmelden sollen ;-)

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            #6
            AW: Beitrag zur Apothekerversorgung

            Bei meiner Antwort ging ich natürlich davon aus, dass nichts auf der Lohnsteuerbescheinigung steht (so macht das z. B. das Versorgungswerk der sächsischen Zahnärzte, der AN+AG-Beitrag wird vom AG an den AN überwiesen, dieser leitet die Beiträge an das Versorgungswerk weiter).

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