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Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

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    Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

    Hallo,

    ich habe im ersten Geschäftsjahr 12.000€ Umsatz geschätzt und konnte somit die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Nun habe ich knapp 40.000€ Umsatz gemacht. Ich denke nicht, dass ich im nächsten Jahr die 50.000€ Grenze überschreite.

    Kann ich die Regelung im zweiten Geschäftsjahr wieder beanspruchen wenn ich den Umsatz auf 40.000€ schätze?

    #2
    AW: Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

    Da Ihr tatsächlicher Gesamtumsatz über 17.500,00 € lag ist die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwendbar.

    http://www.finanzamt.bayern.de/wuerzburg/Merkblatt_zur_Besteuerung_von_Kleinunternehmern.pd f

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      #3
      AW: Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

      Da hier auch Andere mitlesen, nur folgende Zusatzinfo: Wenn Sie z.B. Ihren Betrieb zum 01.07.2011 gründen und somit für den Zeitraum 01.07.-31.12.2011 einen Umsatz von 12.000 € schätzen, HABEN SIE DIE 17.500 €-GRENZE ÜBERSCHRITTEN, denn der Umsatz ist auf einen Jahresumsatz hochzurechnen, hätte also 24.000 € betragen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung im Gründungsjahr

        Hallo prnc,

        ein kleiner Blick ins Gesetz gibt auch Auskunft:
        1) 1Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

        Es müssen also immer beide Voraussetzungen erfüllt sein und man muss jedes Kalenderjahr neu abprüfen, ob beide Voraussetzungen erfüllt sind.

        Tschüß

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