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Einkommenssteuer 2010, Steuerberechnung kann nicht erfolgen, Anlage Kind

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    Einkommenssteuer 2010, Steuerberechnung kann nicht erfolgen, Anlage Kind

    Hallo zusammen,

    ein frohes neues Jahr zu allererst.

    Ich brauche Hilfe, weil ich meine Steuererklärung nicht machen kann, Elster sagt :

    AHW Abbruch-Hinweise

    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
    Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.

    Ich bin alleinerziehend, Kind 9 Jahre alt, lebt bei mir, Kindergeld bekomme ich.

    Zeile 5, Name, ok
    Zeile 6, Gebdatum, ok
    1.968,- Kindergeld ok
    Zeile 7, Wohnort, ok
    Zeile 7, vom 01012010 bis 31122010

    Zeile 9, Kreuz bei leibliches Kind
    Zeile 10, Kindschaftsverhältnis, Feld ausgefüllt und vom 01012010 bis 31122010

    Zeile 42, vom 01012010 bis 31122010
    Zeile 43, vom 01012010 bis 31122010
    Zeile 44, Kreuz
    Zeile 45, Kreuz

    Das war's ! Die Plausibilitäten laufen durch !

    Was ist falsch ?

    Vielen lieben Dank für Hilfe!

    Claudia

    #2
    AW: Einkommenssteuer 2010, Steuerberechnung kann nicht erfolgen, Anlage Kind

    Nichts. Die Steuerberechnung hat einige Schwachstellen und dies trifft leider bei Ihnen zu. Sie können die Daten dennoch übermitteln. Sie erhalten vom Finanzamt ja den alllein rechtsverbindlichen Steuerbescheid in Papierform und können dann prüfen, ob alles anerkannt wurde. Bzw. Abweichungen von der Erklärung muss das Finanzamt erläutern.

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      #3
      AW: Einkommenssteuer 2010, Steuerberechnung kann nicht erfolgen, Anlage Kind

      Hi Claudia,

      die Höhe des KiGe ist nicht korrekt. In 2010 hattest Du Anspruch von 184,-
      Das macht p.a. 2208,- EUR

      Das scheint regelmäßig in EF ein Problem darzustellen - die Plausibilität läuft durch aber die Übertragung scheitert. Hier wäre eine bessere (Fehler-)Behandlung sinnvoll.

      Cheers

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommenssteuer 2010, Steuerberechnung kann nicht erfolgen, Anlage Kind

        Hallo Claudia,

        versuch mal in Zeile 6 das Kindergeld mit 1.104,- Euro, hälftig aus 2.208,- (12 x 92,- Euro) anzusetzen.
        Der Hintergrund ist, dass in dieser Zeile nach dem Anspruch(!) auf Kindergeld gefragt wird und nicht nach dem tatsächlich ausgezahlten(!) Kindergeld.

        Unter Umständen kann es aufgrund einer Regelung von Unterhaltszahlungen dazu kommen, dass das Kindergeld komplett einem Elternteil ausgezahlt wird, zB durch Angaben zu Zeile 38 o.a.
        Dieses ist für die Zeile 6 aber nicht relevant.

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