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Landesstipendium

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    Landesstipendium

    Ich habe die Zusage für ein Stipendium (Graduiertenstudium) bekommen und erhalte nun vom Land monatlich Zahlungen, welche nicht einkommenssteuer- und sozialvesicherungspflichtig sind.
    Was ich allerdings nicht verstehe, dass ich heute Post bekam mit einem Kontoauszug über die monatlichen Zahlungen im Jahr 2011 mit dem Vermerk, dass ich diesen Auszug beim FA einreichen muss.
    1. Wieso-wenn das Stipendiumsgeld doch einkommenssteuerfrei ist?
    2. Fällt so ein Stipendium unter Progressionvorbehalt?
    3. ALG 2 ist doch auch nicht steuerpflichtig und fällt auch nicht unter Progressionvorbehalt, oder? - ergo muss ich es nicht in der Steuererklärung angeben? - Wieso dann das Stipendiumsgeld?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Landesstipendium

    progressionsvorbehalt dürfte wohl eher nicht greifen. da ist §32b abschließend. es gibt aber noch ein abzugsverbot für aufwand der in zusammenhang mit steuerfreien einnahmen steht, insoweit könnte es ggf. interessant sein. am besten mal bei der bewilligungsstelle fragen, weswegen der hinweis drauf steht.

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