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zwei Dienstverhältnisse..wie trage ich das bei Anlage N ein?

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    zwei Dienstverhältnisse..wie trage ich das bei Anlage N ein?

    Ich bin noch Studentin und möchte die Steuererklärung für 2011 das erste mal mit Elster machen, nun treten schon die ersten Hürden auf. Ich habe letztes jahr 6 Monate als Werkstudentin gearbeitet und ein paar Monate später im Sommer habe ich noch einen Ferienjob gemacht.

    Ich muss doch beide Beschäftigungsverhältnisse eintragen oder nicht? Bei der Werkstudententätigkeit wurde mir keine Lohnsteuer abgezogen, bei dem Ferienjob schon.

    Kann die Beschäftigungsverhältnisse (Datum) zusammenrechnen und den Gesamtzeitraum angeben? Und auch den Lohn zusammenrechnen und dann angeben?
    Oder interessiert die Werkstudententätigkeit gar nicht, weil ich dort eh keine Abzüge hatte?
    Oder kann man Anlage N auch zweimal ausfüllen?

    #2
    AW: zwei Dienstverhältnisse..wie trage ich das bei Anlage N ein?

    Hallo Silvi28,

    in der Anlage N hast du den Button zur 1.Lohnsteuerbescheinigung wechseln, dann gibt es den Button weitere Lohnsteuerbescheinigung hinzufügen.
    Wenn du zwei Bescheinigungen hast, tippst du einfach die erforderlichen Angaben ab und diese werden in Anlage N übernommen.

    Die Frage war vielleicht ein Beschäftigungsverhältnis als Minijob pauschal besteuert, müsstest du beantwortern können, denn ein pauschal besteuertes Arbeitsverhältnis hat in der Einkommensteuererklärung nichts mehr verloren bzw. braucht nicht angegeben werden.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 10.01.2012, 13:44. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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      #3
      AW: zwei Dienstverhältnisse..wie trage ich das bei Anlage N ein?

      Dankeschön für deine Hilfe!

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        #4
        AW: zwei Dienstverhältnisse..wie trage ich das bei Anlage N ein?

        Hallo,

        bei mir ist es eine ganze ähnliche Situation und praktisch die gleiche Frage:

        Bin Stundetin und habe letztes Jahr zwei Minijobs und eine kurzfristige Beschäftigung (Vollzeit) ausgeübt (alle drei nacheinander ohne zeitliche Überschneidungen). Bei der kurzfristigen Beschäftigung wurde Lohnsteuer abgezogen.

        Verstehe ich das richtig, dass ich NUR die kurzfristige Beschäftigung in der Anlage N angeben muss?


        Und da ich schon mal hier bin, habe ich noch eine andere Frage:

        Auf dem Hauptbogen wird in Zeile 47 nach den Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung gefragt. Wenn ich das richtig sehe, bekomme ich die Lohnsteuer auf jeden Fall zurück, da mein Einkommen unter sämtlichen Freibeträgen liegt. Kann ich deswegen das Feld einfach leer lassen, oder würden mir dadurch irgendwelche Nachteile entstehen?

        (Natürlich habe ich Aufwendungen für das Studium gehabt, aber jetzt auf die "Schnelle" könnte ich nur die Semesterbeiträge beziffern, für die meisten anderen Ausgaben [Bücher, Schreibmaterialien...] müsste ich erst recht lange nach den Belegen und den genauen Beträgen suchen...)
        Zuletzt geändert von ; 16.01.2012, 01:29.

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