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Umsatzsteuererklärung

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    Umsatzsteuererklärung

    Hallo,

    in welcher Zeile der Umsatzsteuererklärung kann ich die Umsatzsteuer, nicht fällig eintragen?

    Danke und Grüße
    MixMax

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung

    Was soll das sein?
    Sie versteuern entweder die vereinbarten oder die vereinnahmten Entgelte.

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung

      Hallo,

      ich bin Istversteurer.

      Der Umsatz war dem Dezember 2010 zuzordnen und die Umsatzsteuer bei Zahlung im Januar 2011 an das Finanzamt abzuführen.

      Bei der Verprobung habe ich jetzt Umsatzsteuer auf die laufenden Umsätze des Jahres zzgl. der nicht fälligen Umatzsteuer aus dem Dezember 2010.

      Beispiel:

      Umsatz lfd. Jahr 50.000,00 darauf entfallende Umsatzsteuer von 9.500,00 EURO.
      Das Umsatzsteuerkonto weist aber 10.000 EURO aus (die nicht fällige UST aus dem Jahr 2010) ist hier enthalten, da diese erst im Jahr 2011 an das Finanzamt abgeführt wurde.

      Wie wird das jetzt in der UST-Erklärung richtig angegeben.

      MfG
      Iris Sutter

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung

        Die Umsatzsteuer ist in den Zeilen 33 bis 38 der Umsatzsteuer-Erklärung 2010 einzutragen. Mit der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung hat das nämlich gar nix zu tun.

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung

          Hallo,

          ich habe die Lösung für mein Problem gefunden. Die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer wird in der Verprobung um die Forderung des Vorjahres erhöht und damit stimmt dann auch die berechnete Umsatzsteuer.

          Die Umsatzsteuer, nicht fällig wird in der Umsatzsteuererklärung nicht gesondert angegeben.


          Grüße
          MixMax

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