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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2010

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    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2010

    Hallo,
    wie kann ich (Arbeitgeber) über Elster-Online eine korrigierte Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2010 absetzen? (Mein Versuch scheiterte daran, dass in der entsprechenden Maske Steuerjahr nur 2011 und 2012 auszuwählen war.)
    Zuletzt geändert von wkHH; 17.01.2012, 12:54.

    #2
    AW: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2010

    Sofern der Arbeitgeber der Verpflichtung nicht bis zum 28. Februar des Folgejahres nachgekommen und die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen nachzuholen ist oder zu bereits unzutreffend elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen Korrekturen vorgenommen werden müssen, kann diese Übermittlung nur bis zum 31.12. des Folgejahres erfolgen. Nach dem 31.12. des Folgejahres wird die amtlich bestimmte Übermittlungsstelle für die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen des betroffenen Zeitraums technisch geschlossen.

    Ist es technisch nicht mehr möglich, Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch zu übermitteln, ist wie folgt zu verfahren:

    Wurden bisher keine Lohnsteuerbescheinigungsdaten übermittelt, ist eine Lohnsteuerbescheinigung auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers beziehungsweise auf dem amtlichen Vordruck _Besondere Lohnsteuerbescheinigung_ (manuell) zu erteilen. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist sie diesem auszuhändigen. Ansonsten ist sie dem Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers einzureichen.
    Sollten zu bereits unzutreffend elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigen Korrekturen übermittelt werden, ist die korrigierte Lohnsteuerbescheinigung vollständig auf dem amtlichen Vordruck _Besondere Lohnsteuerbescheinigung_ (manuell) zu erteilen. Die _Besondere Lohnsteuerbescheinigung_ ist als _Berichtigung_ zu kennzeichnen und dem Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers einzureichen.
    Wurde dem Arbeitnehmer bereits eine Lohnsteuerbescheinigung (manuell) erteilt (auf seiner Lohnsteuerkarte oder auf dem amtlichen Vordruck _Besondere Lohnsteuerbescheinigung_) und sollten die Lohnsteuerbescheinigungsdaten lediglich zusätzlich elektronisch übermittelt werden, ist nichts zu veranlassen.

    ( Quelle: https://www.elster.de/arbeitg_faq.php?faqid=a03 )
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

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