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BG Rente (Arbeitsunfall mit folgen einer Behinderung 50%G)

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    BG Rente (Arbeitsunfall mit folgen einer Behinderung 50%G)

    Hallo Community...
    seit Jahren (1985) gebe ich meine BG RENTE in der Einkommensteuererklärung mit an und wird auch (jetzt) mit 60% besteuert - nun hab ich mal ein bisschen im Netz geforscht - hier wird zumeist "betont" das eben diese RENTE nicht besteuert werden "darf","soll","muß" -> Kann mir dies ein PROFI so bestätigen?!

    Muß ich diese Rente dann auch "irgendwo" Eintragen?! In WiSo 2012 hab ich diesbezüglich nichts gefunden - ausser eben die Abfrage bei den Renten...

    möchte zukünftig eigentlich nicht "freiwillig" mehr zahlen als ich gesetzl. muß...

    Besten Dank im voraus.
    Gruß sky

    #2
    AW: BG Rente (Arbeitsunfall mit folgen einer Behinderung 50%G)

    Hallo,

    die Hilfe eines 'PROFI' werden Sie hier nicht finden.

    Es gibt hier sicherlich viele erfahrene Anwender, aber professionelle Hilfe kann und darf hier nicht angeboten werden.
    Da sind dann eher Steuerberater/Lohnsteuerhilfevereine gefragt, oder einfach mal beim zuständigen Finanzamt anfragen.

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      #3
      AW: BG Rente (Arbeitsunfall mit folgen einer Behinderung 50%G)

      Gesetzliche Unfallrenten sind nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei.

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