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Duales Studium nach Berufsausbildung

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    Duales Studium nach Berufsausbildung

    Hallo Zusammen,

    ich habe zwar jetzt fast das gesamte Forum durchgestöbert, aber immer noch eine Frage: Ich habe vor einigen Jahren eine Berufsausbildung im öffentlichen Dienst absolviert und dort einige Jahre im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Seit 01.09 letzten Jahres absolviere ich nun ein Duales Studium bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Muss ich bei meiner Einkommensteuererklärung angeben, dass es sich um eine Ausbildung oder um eine Fort-/Weiterbildung handelt? Werden die Fahrtkosten zur Fachhochschule in voller Höhe (=Hin- und Rückweg) oder nur "ganz normal" (d.h. ein Weg) berücksichtigt? Handelt es sich bei den Fahrkosten, Lehrmaterialien, Laptop etc. um Werbungskosten oder um welche Kosten?! Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen...habe schon ganz eckige Augen vom lesen

    Gruß Florian

    #2
    AW: Duales Studium nach Berufsausbildung

    Das duale Studium wird steuerlich wie Ihr bisheriges Angestelltenverhältnis behandelt. Also Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und Werbungskosten.

    Kommentar


      #3
      AW: Duales Studium nach Berufsausbildung

      Mh, und das ich "früher" Angestellter und heute Beamtenanwärter bin hat keine Auswirkungen?! Defakto handelt es sich ja wieder um ein Ausbildungsverhältnis (ich erhalte ja auch für diese Zeit nicht meine volle Besoldung, sondern Anwärterbezüge). Die Hauptfrage wäre einfach: Das Elsterprogramm fragt mich, ob ich a) eine Ausbildung begonnen habe und b) eine Fort-/Weiterbildung begonnen habe. Soll das bedeuten, ich muss beide Fragen verneinen??? Ich hatte die Rechtsprechnung nämlich so verstanden (aber ich bin auch kein Richter ), dass es sich in meinen Fall um eine Fort-/Weiterbildung handelt und bei Jemandem, der vorher "nur" in der Schule war und jetzt das erste mal ins Berufsleben startet, dass es sich bei diesem um eine Ausbildung handelt.

      Danke für die Mühe.

      Florian

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