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rentner mit wohnsitz türkei

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    rentner mit wohnsitz türkei

    folgende fragen wären zu klären :
    1. bin ich bei einem gesammteinkommen von meiner DGB betriebsrente
    258.18 EURO monatlich, plus DRV rente 722.37 EURO monatlich, von der
    einkommenssteuer befreit ?
    2. für 2011 war meine DGB rente bis 31.12.2011 steuerbefreit ! ( siehe
    anlage )
    3. von 2009 bis jetzt, habe ich meinen ständigen wohnsitz in der türkei
    ( siehe anlage )
    4. entgegen der E-mail vom finanzamt gibt es wieder seit sept 2011 ein
    sozvers- abkommen zwischen BRD und TÜRKEI ( siehe anlage ) wie sind
    diese paragraphen bezüglich der zuständigkeit zu werten ?
    5. der besteuerungsanteil nach deutschen recht beträgt 58 %
    (renteneintritt 2009 ) steuerfreier teil 42%
    6. antrag auf verlängerung der steuerbefreiung meiner DGB betriebsrente
    ab 31.12.2011 wird derzeit beantragt.

    #2
    AW: rentner mit wohnsitz türkei

    Hallo sindikorn,

    mit deinen speziellen Fragen bist du bestimmt besser aufgehoben bei deinem zuständigen Finanzamt in Deutschland, da gibt es Auskünfte zur Rentenbesteuerung usw.
    Natürlich kannst du deine Rente oder andere Einkünfte auch mal in das Elsterformular eingeben und machst eine Probeberechnung, dann siehst du was raus kommt.
    Wenn du nur als steuerpflichtiges Einkommen deine Rente von der DRV hast sollte keine Steuer anfallen.

    Tschüß

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      #3
      AW: rentner mit wohnsitz türkei

      Es sei denn, man hat keinen Wohnsitz im Inland. Dann ist man nämlich beschränkt Steuerpflichtig mit dem inländischen Einkommen und es gibt keinen Grundfreibetrag. Da kann auch bei geringer Rente eine Steuer herauskommen. Zuständig für diese Rentner ist das FA Neubrandenburg.

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