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Anlage Kind, Betreuungskosten nicht berücksichtigt

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    Anlage Kind, Betreuungskosten nicht berücksichtigt

    Hallo,

    Ich bin gerad dabei über Elster meine Lohnsteuererklärung zu machen.
    Soweit ist auch alles gut, jedoch verzweifle ich diesmal bei der Anlage Kind, 3 Seite, Betreuungskosten.

    Hier meine Schilderung:

    Meine Frau und ich haben 2011 gearbeitet und mussten unsere Tochter in die Krippe vom 01.01.-10.04. geben. Am 11.04. ist sie 3 Jahre geworden und somit in den Kindergarten gegangen.

    In Zeile 61 habe ich die gesamten kosten für das ganze Jahr, nämlich 2048,- € eingetragen, natürlich ohne Essengeld.

    Danach weiter in Zeile 62, Kreuz bei (Pflege-)Mutter und Erwerbstätigkeit, Datum vom 0101-1004 und 667,- €. In Zeile 67 dann ein Kreuz bei Vollendung 3.Lebensjahr und Datum 1104-3112, da sie ja ab da 3.Jahre alt war. Die Summe dort ist 357,- €.
    Das Ganze habe ich natürlich in Zeile 69 und 74 wiederholt, da ja auch ich gearbeitet habe.
    Zusammen machen die Einzelsummen 1024,- € und das ist somit die Hälfte der Gesamtkosten.

    So weiter in Zeile 77, dort ein Kreuz und in Zeile 81; 1024,- € bei Aufwendung und 683,- € (2/3 von 1024,- €) in der Spalte daneben (davon wie Betriebsausgabenabgezogen/ wie Werbungskosten zu berücksichtigen EUR).
    Das Ganze auch nochmal in Zeile 82 und 86 für mich.
    Zeile 87 wurde natürlich auch noch ausgefüllt.

    Soweit sollte es ja eigentlich richtig sein, jedoch bei der Berechnung schreibt mir das Programm folgendes:

    "Die Summe der auf die Erwerbstätigkeit aufgeteilten Kinderbetreuungskosten ist ungleich dem
    Betrag, der bei dem Abzugsgrund als Betrag eingegeben wurde.
    Kinderbetreuungskosten ( Kind ) konnten nicht berücksichtigt werden."

    Aber wieso?

    Danke

    #2
    AW: Anlage Kind, Betreuungskosten nicht berücksichtigt

    der haken liegt in der unterscheidung an hand des alters des kindes...

    gesetzlich ist es so gedacht: sind beide eltern erwerbstaetig, erfolgt eine berücksichtigung der KBK als werbungskosten (oder betriebsausgaben bei selbständigen) UNABHÄNGIG vom alter des kindes.

    NUR wenn ein oder beide elternteile nicht erwerbstätig sind ist eine berücksichtigung auch bei kindern zwischen 3 und 6 möglich, diese werden dann jedoch als sonderausgaben berücksichtigt (da es ohne erwerbstätigkeit ja nichts gibt wozu werbungskosten anfallen können)

    somit entsteht im programm ein problem durch die unterscheidung im ersten block nach dem alter, aber die anführung der gesamten kosten im unteren block als werbungskosten.

    korrekt wäre bei ganzjähriger erwerbstaetigkeit beider elternteile die auswahl in 62 und 69 vom 0101-3112 mit dem jeweiligen gesamtbetrag, also hier bspw. 1024 pro elternteil, das passt dann auch zu den eingaben in 77,81,etc.
    und dann aber keine weiteren angaben in zeile 69 und 74!

    muss man die zeitraeume splitten, weil ein oder beide elternteile nicht ganzjaehrig erwerbstaetig waren, kaeme die geschichte mit dem kindesalter in betracht, der darauf entfallende anteil darf dann allerdings nicht in zeile 77,81,etc. mit aufgelistet werden, sondern wird automatisch als sonderausgaben berücksichtigt
    Zuletzt geändert von Falzo; 02.02.2012, 16:13.

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