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    Anlage Kind volljährig Plausibilitätsprüfung Fehler

    Meine Tochter ist volljährig und studiert seit Herbst 2011.

    Bei der Plausibilitätsprüfung erscheint die Fehlermeldung:

    Fehler in der Steuererklärung (ERiC):
    Für den VZ 2011 wurde der volle Freibetrag für den Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf beantragt, weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war. Das Kind hat jedoch vor Beginn des Veranlagungszeitraums das 18. Lebensjahr vollendet.

    Was mache ich falsch?

    #2
    AW: Anlage Kind volljährig Plausibilitätsprüfung Fehler

    steht doch in der meldung :-)

    sie beantragen den vollen Freibetrag für den Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf, weil das MINDERjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war.
    und das obwohl ihr Kind bereits vor 2011 VOLLjährig war.

    ergo der Haken in zeile 39 ist falsch, für volljährige schlicht nicht mehr möglich.

    gesetzliche Grundlage ist der § 32 EStG und zwar Absatz 6, Satz 8, der da lautet:

    "Bei MINDERjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen, ..."

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      #3
      AW: Anlage Kind volljährig Plausibilitätsprüfung Fehler

      Danke fuer den Hinweis! Jetzt klappts

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