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    Arbeitsplatzwechsel

    Hallo,
    ich bin neu hier und hoffe ich mache alles richtig.
    Ich habe mitte 2011 den Arbeitsplatz und somit auch das FA gewechselt. Kann mir jemand sagen ob und wie ich das in meinem Einkommensteuerbescheid beachten muß? Welches FA muß ich angeben? Das wo ich in dem Jahr am längsten angemeldet war vieleicht? Oder das aktuelle FA? Oder muß ich gar 2x einen Bescheid abgeben??

    Danke für Hilfe

    #2
    AW: Arbeitsplatzwechsel

    Das ist unerheblich, wenn Du Deinen Arbeitsplatz gewechselt hast. Zuständig ist nämlich immer das Finanzamt des aktuellen Wohnsitzes.

    Bescheid wird vom Finanzamt erstellt, und zwar für jedes Jahr pro Steuerpflichtigem genau einer, egal wieviele Wohnsitze und Arbeitsplätze.

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