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Anlage V Zeile 33 linear oder degressiv bei ersten Eintrag nach 10 Jahren?

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    Anlage V Zeile 33 linear oder degressiv bei ersten Eintrag nach 10 Jahren?

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Wohnung 2001 gekauft (Baujahr 1994) und habe diese nun erstmalig vermietet.
    In der Zeile 33 habe ich nun die Wahl zwischen linear mit 2% oder degressiv.
    Bei degressiv zählt, soweit habe ich das verstanden, der Anschaffungsfall, also der rechtswirksame Abschluß des Kaufvertrages (bei mir also 2001). Hier gilt dann eine jährliche AfA für die ersten 8 Jahre zu je 5%, 6 Jahre mit je 2,5% und 36 Jahre je 1,25%.
    Wenn ich die Wohnung bisher (2001 bis 2011) selber genutzt und diese nun in 2011 erstmalig vermietet habe, dann stellt sich mir folgende Frage:
    Ab wann beginnen für die AfA die ersten 8 Jahre (also mit 5%)? Ab den Kaufdatum in 2001 oder ab der Vermietung in 2011?
    Wenn die AfA schon ab den Kaufdatum in 2001 zählen, dann wären die ersten 8 Jahre achon um. Aus meiner Sicht würde dann eine Abschreibungswahl für degressiv nur noch wenig Sinn machen (nach weiteren 4 Jahren wäre die AfA dann nur noch 1,25% im Gegensatz zu den 2% bei linear). Oder habe ich hier einen Gedankenfehler?

    Es wäre nett, wenn ich eine Antwort bekommen könnte.
    Danke

    #2
    AW: Anlage V Zeile 33 linear oder degressiv bei ersten Eintrag nach 10 Jahren?

    kein Gedankenfehler. So ist es.

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