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ELSTER Steuerberechnung: Fehler bei Handwerkerrechnung (?)

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    ELSTER Steuerberechnung: Fehler bei Handwerkerrechnung (?)

    Habe für mich und meine Frau die getrennte Veranlagung gewählt. Wenn ich nun bei der ESt-Erklärung meiner Frau auf dem Mantelbogen in Zeile 78 unter "haushaltsnahe Dienstleistungen" den Betrag von Handwerkerrechnungen eintrage und auf der folgenden Seite die Option wähle, die Rechnungen bei meiner Frau zu 100% zu berücksichtigen, wird trotzdem - auch nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung - in der anschliessenden Steuerberechnung der Rechnungsbetrag bei ihr nur zu 50% berücksichtigt (und bei mir auch zu 50%). Ich kann eine richtige Berechnung für eine einseitige 100% Berücksichtigung deshalb nur dann erhalten, wenn ich den doppelten Rechnungsbetrag eingebe.

    #2
    AW: ELSTER Steuerberechnung: Fehler bei Handwerkerrechnung (?)

    sie müssen bei sich 0 % eingeben.

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      #3
      AW: ELSTER Steuerberechnung: Fehler bei Handwerkerrechnung (?)

      Vielen Dank für den Hinweis. Ich hatte mit meiner eigenen (Ehemann-)ESt-Erklärung für 2011 noch gar nicht begonnen, wegen noch nicht vom Arbeitgeber erhaltener LSt-Bescheinigung.

      Vielleicht sollte deshalb unter "Hilfe" darauf hingewiesen werden, dass ein andere als hälftige Aufteilung von Handwerkerkosten (Arbeitsleistungen) bei getrennter Veranlagung im ELSTER-Programm bzw. bei der vorläufigen ELSTER-Steuerberechnung nur möglich ist, wenn die ESt-Erklärungen sowohl von Ehefrau als auch Ehemann erstellt sind.

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        #4
        AW: ELSTER Steuerberechnung: Fehler bei Handwerkerrechnung (?)

        das wird damit nichts zu tun haben, denn die steuerberechnung greift nicht auf zwei unterschiedliche einkommensteuererklärungen gleichzeitig zu.

        ich würde mir mal die anlage 'zusätzliche angaben für die steuerberechnung' hinzufügen und schauen, was da bezueglich der aussergewöhnlichen belastungen bzw. haushaltsnahen dienstleistungen angegeben werden kann.

        wichtig ist, das die korrekten zahlen in der jeweiligen steuererklärung stehen, also nix verdoppeln nur wegen der berechnung...
        darüberhinaus muss imho beiden erklärungen ein entsprechender gemeinsamer schriftlicher antrag bezueglich der aufteilung beigelegt werden.

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          #5
          AW: ELSTER Steuerberechnung: Fehler bei Handwerkerrechnung (?)

          Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
          das wird damit nichts zu tun haben, denn die steuerberechnung greift nicht auf zwei unterschiedliche einkommensteuererklärungen gleichzeitig zu.

          ich würde mir mal die anlage 'zusätzliche angaben für die steuerberechnung' hinzufügen und schauen, was da bezueglich der aussergewöhnlichen belastungen bzw. haushaltsnahen dienstleistungen angegeben werden kann.

          wichtig ist, das die korrekten zahlen in der jeweiligen steuererklärung stehen, also nix verdoppeln nur wegen der berechnung...
          darüberhinaus muss imho beiden erklärungen ein entsprechender gemeinsamer schriftlicher antrag bezueglich der aufteilung beigelegt werden.
          Auch hier besten Dank für den Kommentar. Ja das mit der ersten Zeile hat mir auch schon Kopfzerbrechen gemacht. Vielleicht sollte dem Mantelbogen eine Zeile hinzugefügt werden, bei der der %-Anteil für den anderen Ehepartner anzugeben ist. Damit auch mit nur einer ESt-Erklärung vorab eine richtige Steuerberechnung möglich ist.

          Und zum letzten Absatz: Klar, bei der endgültigen Erklärung muss der korrekte Rechnungsbetrag angegeben sein - das Finanzamt verlangt ja hier auch definitiv die Rechnungsbelege. Ausserdem macht eine vorübergehende Verdopplung zur Voraus-Berechnung auch nur dann Sinn, wenn dadurch der maximal absetzbare Betrag nicht überschritten wird. Und letztlich muss dem Finanzamt bei anderer als hälftiger Aufteilung ja auch ein formloser, von beiden Partnern unterschriebener Antrag dazu ausgehändigt werden.

          Die beiden ESt-Erklärungen bei getrennter Veranlagung müssen aber bzw. deshalb nicht zeitgleich beim Finanzamt sein.

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            #6
            AW: ELSTER Steuerberechnung: Fehler bei Handwerkerrechnung (?)

            Zitat von Joachim Siedel Beitrag anzeigen
            Vielleicht sollte dem Mantelbogen eine Zeile hinzugefügt werden, bei der der %-Anteil für den anderen Ehepartner anzugeben ist. Damit auch mit nur einer ESt-Erklärung vorab eine richtige Steuerberechnung möglich ist.
            im mantelbogen muss das ja an sich nicht zwingend drin stehen, das Finanzamt hat ja ggf. beide erklärungen zum abgleich vorliegen;-)

            aber wie oben schon geschrieben, ist fuer solche angaben EIGENTLICH die Anlage 'zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung' da... steht auch in der Ausüllhilfe wenn man bzgl. der haushaltsnahe dienstleistungen und co mal bis zum Ende liest ;-)

            ABER ich habe grad mal mit nem testfall rumgedoktort... kriege es aber auch nicht gebacken, die steuerberechnung zu einer anderen als haelftigen aufteilung zu bewegen. da bleibt letzten endes nichts anderes, als den anteil der frau bei sich gedanklich mit abzuziehen.

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              #7
              AW: ELSTER Steuerberechnung: Fehler bei Handwerkerrechnung (?)

              Nachtrag: hab das Ganze mal mit ner 2010er Erklärung probiert, da funktioniert das korrekt, sogar ohne diese extra anlage... also wuerde ich endgueltig sagen doch ein bug im programm und wohl frühestens nach dem nächsten update behoben...

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                #8
                AW: ELSTER Steuerberechnung: Fehler bei Handwerkerrechnung (?)

                Ja das entspricht auch meiner Erfahrung mit der 2010er Erklärung. Unter derselben Konstellation hatte damals ELSTER die 100% in Zeile 78 Mantelbogen der ESt-Erklärung meiner Frau auch bei der anschliessenden Steuer-Berechnung korrekt übernommen, ohne dass sonstige Einträge nötig waren.

                Dann hat sich ja dieser Thread gelohnt, besonders wenn daran ein Forumsmitglied beteiligt war, das mehr oder weniger direkten Einfluss auf die ELSTER-Programmierung nehmen kann.

                Nochmals meinen besten Dank für die Bemühungen. Dann bis zum nächsten Mal.

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                  #9
                  AW: ELSTER Steuerberechnung: Fehler bei Handwerkerrechnung (?)

                  Zitat von Joachim Siedel Beitrag anzeigen
                  Dann hat sich ja dieser Thread gelohnt, besonders wenn daran ein Forumsmitglied beteiligt war, das mehr oder weniger direkten Einfluss auf die ELSTER-Programmierung nehmen kann.
                  falls das an mich gerichtet war: nur das kein falscher Eindruck entsteht, ich bin auch nur Nutzer und habe leider keinen einfluss ;-)
                  aber vielleicht liest ja gelegentlich doch jemand von der hotline oder entwicklung hier im forum quer und entdeckt solche sachen...

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                    #10
                    AW: ELSTER Steuerberechnung: Fehler bei Handwerkerrechnung (?)

                    Hallo,

                    oder man wartet mal das nächste Update ab, soll ja angebl. Mitte Feb. kommen, vll. ist der Fehler dann ja schon behoben.

                    Ansonsten sollte man soclhe Fehler auch an die Elster-Hotline weitergeben, ansonsten bekommen die Entwickler nix davon mit.

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                      #11
                      AW: ELSTER Steuerberechnung: Fehler bei Handwerkerrechnung (?)

                      Zitat von Chapnator Beitrag anzeigen

                      Ansonsten sollte man solche Fehler auch an die Elster-Hotline weitergeben, ansonsten bekommen die Entwickler nix davon mit.
                      Habe gerade eine entsprechende Mail an die Elster-Hotline abgeschickt.

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                        #12
                        AW: ELSTER Steuerberechnung: Fehler bei Handwerkerrechnung (?)

                        Hallo, befasse mich gerade mit der Handwerkerleistung 2011.
                        Bei Erfassung von über 6000 EUR erhalte ich 1300 Eur weniger als ohne
                        Handwerkerleisung ? Heißt das weiter abwarten, meine Version hat nichts zum updaten gefunden?

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                          #13
                          AW: ELSTER Steuerberechnung: Fehler bei Handwerkerrechnung (?)

                          was heisst 'erhalte ich weniger' ?

                          in der tabelle oben ein minus vor dem gesamtbetrag bedeutet eine erstattung, sonst nachzahlung. wenn der betrag also kleiner wird, würde ich unterstellen, das es es weniger nachzuzahlen ist...

                          handelt es sich auch um eine getrennte veranlagung?
                          wenn ja, welche steuerklasse?
                          anlage vorsorgeaufwand ausgefuellt?

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