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Semestergebühren fürs Studium für die vergangenen Jahre

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    Semestergebühren fürs Studium für die vergangenen Jahre

    Hallo,

    ich habe soeben meine Steuererklärung gemacht und für das Jahr 2011 erstmalig die Semestergebühren für mein Erststudium bei "47 Sonderausgaben" eingetragen.

    Nun frage ich mich, wie ich dies für die vergangenen Jahre geltend machen kann. Ich bin seit 03/2007 Student und habe Jährlich etwa 850 Euro Semestergebühren zu zahlen.

    Muss ich jeweils für das Jahr 2009 und 2010 komplett eine neue Einkommenssteuererklärung machen? Was ist mit den Jahren davor?


    Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen


    MfG
    C. Simsek

    #2
    AW: Semestergebühren fürs Studium für die vergangenen Jahre

    2007 verjährt - nix, non, njet
    2008 und folgende Jahre noch möglich

    Und für JEDES darauffolgende Jahr eine Steuererklärung abgeben, sollte eine
    Verlustfeststellung erfolgen (Pflicht)!
    Zuletzt geändert von stiller; 08.02.2012, 20:42. Grund: Verlust
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Semestergebühren fürs Studium für die vergangenen Jahre

      da du hier in 2009 schonmal gepostet hat, gehe ich davon aus, das du fuer 2009 und 2010 bereits eine steuererklärung eingereicht und einen entsprechenden bescheid bekommen hast?

      dann liesse sich daran vermutlich nichts mehr ändern, der bescheid erlangt ja ohne einspruch bestandskraft und kann nicht beliebig geändert werden.

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        #4
        AW: Semestergebühren fürs Studium für die vergangenen Jahre

        Hallo,

        danke für eure Antworten. Das stimmt, ich habe für ab 2007 jedes Jahr meine Steuererklärung eingereicht. Natürlich wurde auch bestandskraft erlangt. Aber ist das Absetzen der Semestergebühren nicht aktuell beschlossen wurden oder bin ich falsch informiert? Ich wusste zuvor nichts davon.

        Liebe Grüße
        C. Simsek

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          #5
          AW: Semestergebühren fürs Studium für die vergangenen Jahre

          Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch Kosten eines Erststudiums nicht als Sonderausgaben (= Mantelbogen, für 2010 z.B. in Zeile 47), sondern als Werbungskosten (= Anlage N) angesetzt werden können. Der Gesetzgeber war damit aber nicht einverstanden und hat rückwirkend die alte Rechtslage wieder hergestellt. Ob der Gesetzgeber das durfte bzw. wirksam gemacht hat, ist durchaus umstritten und es sind Gerichtsverfahren schon anhängig. Das ändert aber nichts daran, dass selbst, WENN die Gerichte letztlich für Sie positiv entscheiden WÜRDEN, Ihnen das nichts hilft, wenn Ihr Einkommensteuerbescheid bestandskräftig ist.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Semestergebühren fürs Studium für die vergangenen Jahre

            Alles klar, vielen Dank für die Antwort!

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