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Außergewöhnliche Belastung

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    Außergewöhnliche Belastung

    Hallöchen,
    hab noch eine kurze Frage bevor ich meine Steuererklärung dem FA übergebe.
    Ich habe im Hauptvordruck Seite 3 / Zeilte 68 (Praxigebühr, Zahnarztkosten etc. eingetragen).
    Mit ist leider nicht ganz klar, war ich in der Zeile 71 für eine Summe eintragen soll, da eine "0" leider nicht möglich ist eine "1"?! Oder die komplette Sunne aus 68?
    Würde mich über eine helfende Antwort freuen, vielen Dank.
    VG

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastung

    Zeile 71 betrifft Sie nicht. Sie dürfen dort n i c h t s eintragen. Für Sie ist ausschliesslich Zeile 68 massgebend.

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      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastung

      Hallo Julez,

      hast du dir den Text zur Zeile 71 mal durchgelesen, da steht: Für die - wegen Abzugs der zumutbaren Belastung- nicht abziehbaren Pflegeleistungen wird die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragt......

      Wenn dies bei dir nicht zutrifft, gibt es dort keinen Eintrag und die Plausiprüfung akzeptiert dies auch.
      Oder geht es dir um die Kapitalerträge ? Da muss entweder ein Kreuz gesetzt werden bei die gesamten Kapitalerträge betragenm nicht mehr als 801/1602 Euro
      oder dann in Zeile 73 der konkrete Betrag.

      Tschüß

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        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastung

        Hallo,
        ja durchgelesen hatte ich es mir, bei der ersten Prüfung sollte ich dort ein Betrag eintragen von daher kam bei mir das große *?*.

        Jetzt konnte ich den Betrag raus nehmen, trotzdem vielen Dank für die Hilfe!

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