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Mit Arbeitgeber vor Gericht absetzbar ?

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    Mit Arbeitgeber vor Gericht absetzbar ?

    Da ich in 1/2011 in Rente ging, mußte ich mit meinem Chef vor Gericht um mein restliches Geld zu bekommen.

    Meine Frage: Hatte eine Privathaftpflicht Vers. mit Eigenbeteidigung ist dieses Absetzbar wenn ja wo ??

    Hoffe mir kann auch da jemand helfen ! Danke

    #2
    AW: Mit Arbeitgeber vor Gericht absetzbar ?

    was hat die privathaftpflicht mit einem gerichtsverfahren zu tun?

    wenn sie die Rechtschutzversicherung meinten, so ist diese nicht abzugsfähig!

    privathaftpflicht hingegen ist absetzbar, anlage vorsorgeaufwand, Zeile 48

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      #3
      AW: Mit Arbeitgeber vor Gericht absetzbar ?

      Sorry, ja stimmt Rechtschutz !!


      Danke für die Info,

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        #4
        AW: Mit Arbeitgeber vor Gericht absetzbar ?

        Aber natürlich ist die Rechtschutzversicherung absetzbar!

        Und zwar der Teil, der sich auf Einkünfteerzielung bezieht. Also z. B. Berufsrechtschutz als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.

        Privatrechtschutz ist z. B. nicht absetzbar.

        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Mit Arbeitgeber vor Gericht absetzbar ?

          Danke Ronald_Fe !

          Mir geht es um die Selbstbeteidigung von 150,00 € aus der Arbeitsrechtschutzvers.
          die beim R.A. zahlen mußte , da ich einen Gerichtstermin wahrnehmen mußte.
          Ob ich die 150,00 € absetzen kann, Rechn. darüber habe ich!

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            #6
            AW: Mit Arbeitgeber vor Gericht absetzbar ?

            wenn ichs richtig verstehe ging es darum lohn einzufordern und soweit da ne selbstbeteiligung gezahlt werden muss, sind das werbungskosten im zahlungszeitpunkt. allerdings der pauschbetrag beträgt 1.000 euro. wird sich also vermutlich durch den ohnehin zum ansatz kommenden pausbetrag nicht auswirken, wird ja vermutlich die einzige noch mit arbeitslohn in zusammenhang stehende ausgabe sein.

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