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Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes

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    Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes

    Hallo zusammen, ich sitze gerade bei meiner Einkommenssteuererklärung für 2011.

    Bei der Anlage Kind komme ich etwas ins stocken.
    Sohnemann wurde im Juli 2011 18 jahre alt. Er ging bis 31.07.2011 zur Schule und ab 01.08.2011 begann er eine Berufsausbildung.

    Bei Punkt 13 habe ich eingetragen: Schul- und Berufsausbildung von 01.01. - 31.12.2011

    Jetzt ist hier noch der Punkt 21, muss ich da auch den Bruttoarbeitslohn von Sohnemann eintragen und seine Identnummer?

    Gruß

    #2
    AW: Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes

    Ja, den Bruttoarbeitslohn. Die Identifikationsnummer gehört natürlich in Zeile 4.

    Kommentar


      #3
      AW: Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes

      Muss die elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Sohnemann auch der Erklärung beigefügt werden?

      Kann ja sein, dass er selbst eine machen will, dann braucht er sie ja selbst.

      Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes

        Weder die Lohnsteuerbescheinigung Deines Sohnes noch Deine eigene muss der Steuererklärung beigefügt werden.

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