Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleinegewerbe Promotion angemeldet nun erste Steuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleinegewerbe Promotion angemeldet nun erste Steuererklärung

    Hallo an alle im Forum.Hab da ne Frage:ich habe im Juni 2011 ein Kleingewerbe Promotion angemeldet.Umgerechnet auf`s Jahr komme ich so an 5000 - 7000€ Einnahmen.Bleibe also unter 17500€.Bisher habe ich immer die Lohnsteuererklärung per Elster alleine gemacht.Sollte ich nun zu einem Steueerberater gehen oder ist dies noch alleine zu stemmen.Hab alle Rechnungen über Anschaffungen aufgehoben.
    Wird diese Erklärung separat gemacht,hab ja eigene Steuernummer?
    Gibt es eine Faustregel was man von den Einnahmen an diesem Kleingewerbe steuerlich abdrücken muss?

    Beispiel für 2011:
    Einnahmen von Juli bis Dez 2011:4100€
    Anschaffungen ab Juli 2011:
    Blitz 220€
    17 - 50 Objektiv 420€
    18 - 270 Objektiv 468€
    50 mm Objektiv 99€
    Batteriegriff 60€

    Bei den 4100€ ist übrigens auch Fahrgeld enthalten.
    Wäre nett wenn mir einer mal ne Hausnummer geben könnte dass ich weis wie ich vorgehen soll.
    Wird das Kleingewerbe getrennt von unserem Hauptverdiensten??
    Wenn ich massig zurückzahlen muss lohnt das ganze wohl net und dann lass ich es.

    Gruß

    #2
    AW: Kleinegewerbe Promotion angemeldet nun erste Steuererklärung

    eine erstberatung beim steuerberater oder ein existenzgründer seminar wäre sicher nicht verkehrt, es gibt ja viele fallstricke...

    generell wird das einkommen aus dem gewerbe in der normalen steuererklärung mit erklärt, der gewinn kommt in anlage G.

    dazu muss man den gewinn natürlich vorher ermitteln, das sind die einnahmen abzüglich der ausgaben.
    unter 17500 darf man das quasi formlos in ein eigener aufstellung/tabelle machen.
    allerdings kann man nicht immer alle kosten sofort absetzen, manche anschaffungsgüter müssen ggf. abgeschrieben werden, oder es muss ein abzug evtl. privater mitnutzung erfolgen usw....

    was da an steuern drauf entfällt, haengt natürlich davon ab, was sonst noch fuer einkommen vorliegt und bei welchem steuersatz man sich bewegt... beispiel 4000 einnahmen, 1000 ausgaben also 3000 gewinn, das ganze neben einkommen aus nichtselbstsändiger arbeit, so das man auf bspw. 25% steuersatz kommt, würde eine nachzahlung für das kleingewerbe um 750 euro bedeuten.
    ist das hingegen der einzige verdienst, wird man eher weniger bis gar keine steuern zahlen müssen etc.

    wenn sich das in den eigenen Augen nicht 'lohnt', hätte man bei den eigenen preisen vielleicht vorher bedenken müssen, das man irgendwann auch mal Steuern zahlen muss, schliesslich muß man das bei nichtselbständiger Arbeit auch ;-)

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinegewerbe Promotion angemeldet nun erste Steuererklärung

      Hi Falzo, danke für deine Antwort.Werde wohl dieses Jahr zum Steuerberater gehen hab einen in der Verwandschaft.Das mit dem Abschreibungen weis ich.Is ja auch kein Problem was über 3 Jahre abzusetzen.
      Also wenn ich um bei deinem Beispiel bleibe wären 750€ für mich noch akzeptabel.Das Steuern anfallen is doch klar.Mir macht mein Nebenjob riesig Spass.
      Eine Gewinn / Verlustrechnung bin ich grad am Erstellen.

      Gruß

      Kommentar

      Lädt...
      X