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pendlerpauschale

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    pendlerpauschale

    mich würde mal folgendes interessieren:
    warum muss man bei der nutzung von öffentlichen verkehrsmitteln seine ausgaben angeben, bei der nutzung des eigenen pkw aber nicht?
    muss man befürchten, dass wenn man sich in zukunft entscheidet öffenliche verkehrsmittel dem pkw vorzuziehen, dass man dan weniger von der pendlerpauschale bekommt?
    kennt sich da jm aus?

    #2
    AW: pendlerpauschale

    Die Eingabehilfe von Elsterformular sagt folgendes:
    Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen die Entfernungspauschale oder den Höchstbetrag von 4 500 € übersteigen. Tragen Sie bitte deshalb zusätzlich zu Ihren Eintragungen in den Zeilen 36 bis 39 diese Aufwendungen in die dafür vorgesehene Spalte ein. Das Finanzamt berücksichtigt dann den höheren Betrag. Fähr- und Flugkosten tragen Sie bitte in Zeile 46 ein.

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      #3
      AW: pendlerpauschale

      ja das habe ich schon gelesen, aber unklar ist mir folgendes:
      welchen höheren betrag berücksichtigt das FA:
      Pendlerpauschale und Tatsächliche Ausgaben (wenn diese gering sein sollten) oder den höheren betrag nur wenn er die pendlerpauschale überschreitet

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        #4
        AW: pendlerpauschale

        Den höheren Betrag nur, wenn er die Pauschale übersteigt.

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