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Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

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    Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

    Hallo, hoffe man kann mir hier weiterhelfen.
    Ich muss Einkommsteuerklärung sowie Vermietung und Verpachtung und die Umsatzsteuererklärung fürmeine PV-Anlage abgeben.
    Ist es möglich die Einkommensteuererklärung sowie Vermietung und Verpachtung sofort wegzusenden per Elster, muss ich die Umsatzsteuererklärung sofort mit weggesenden oder habe ich dafür mehr Zeit.
    Danke für Eure Antworten.
    Gruß Ulrich

    #2
    AW: Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

    Steuererklärungen für 2011 sind im Regelfall bis zum 31.05.2012 abzugeben. Warum wollen Sie die Erkärungen getrennt abgeben?

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      #3
      AW: Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

      Hallo danke für die Info
      bei der Umsatzsteuererklärung ist noch etwas unklar und ich hoffe auf eine Rückzahlung vom FA. Ich dachte je eher ich die anderen Unterlagen einreiche je früher hätte ich die Rückzahlung. Die Einkommensteuer und die Anlage V habe ich schon fertig und wollte sie über Elster versenden.

      Weiss jemand wie lange die Bearbeitung im Moment dauert ?
      Danke im voraus.
      Ulrich100

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        #4
        AW: Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

        Natürlich kannst Du einzelne Steuererklärungen zu verschiedenen Zeitpunkten abgeben. Normalerweise wird das Finanzamt sie erst bearbeiten, wenn alle Erklärungen vorliegen.

        Zitat von Ulrich100 Beitrag anzeigen
        Die Einkommensteuer und die Anlage V
        Die Anlage V ist Teile der Einkommensteuererklärung.

        Zitat von Ulrich100 Beitrag anzeigen
        Weiss jemand wie lange die Bearbeitung im Moment dauert ?
        Ja. Der Bearbeiter Deiner Steuererklärung.

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          #5
          AW: Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

          Bezüglich der Photovoltaikanlage finden Sie hier weitere Informationen:

          http://www.fa-bruchsal.de/servlet/PB/show/1317642/1317642.pdf

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            #6
            AW: Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

            Was ist denn für die Umsatzsteuererklärung unklar?

            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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              #7
              AW: Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

              Hallo, danke für die Frage.
              Es ist das 1. Mal das ich dieses Formular ausfülle und habe bis jetzt alles hingekriegt bis auf folgendes Feld:

              Vorauszahlungssoll 2011 (einschließlich Sondervorauszahlung)

              Was muss ich darunter verstehen?
              Danke für eine Antwort
              Gruß Ulrich100

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                #8
                AW: Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

                Zitat von Ulrich100 Beitrag anzeigen
                Vorauszahlungssoll 2011 (einschließlich Sondervorauszahlung)
                Was muss ich darunter verstehen?
                Das ist die Summe aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen für 2011. Die kann schon mal ein bisschen abweichen, aber idealerweise ist es der gleiche Betrag, der auch eine Zeile weiter oben steht.

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                  #9
                  AW: Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

                  Alles klar, das hilft mir sehr weiter. Es weicht etwas ab, da es bei den Umsatzsteuervoranmeldungen immer um ein paar Cent abgewichen ist, als wie bei den Abrechnungen, wie gesagt, es geht da um ca. 20 Cent, die ich zuviel an das Finanzamt abgeführt habe, weil Elster es so ausgerechnet hat. Werden die mit einem Minuszeichen versehen dann angegeben ?

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                    #10
                    AW: Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

                    Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten bzw. festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/ Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.

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                      #11
                      AW: Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

                      Zitat von Ulrich100 Beitrag anzeigen
                      Werden die mit einem Minuszeichen versehen dann angegeben ?
                      Wenn es ein positiver Betrag ist, dann nicht. Bei einem negativen Betrag: ja.

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                        #12
                        AW: Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

                        Hallo, vielen Dank, aber Elster rundet immer auf so dass ich nur 0 rausbekomme. Ulrich100

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                          #13
                          AW: Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

                          Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                          Das ist die Summe aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen für 2011. Die kann schon mal ein bisschen abweichen, aber idealerweise ist es der gleiche Betrag, der auch eine Zeile weiter oben steht.
                          Hm, da man bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung (zumindest mit Elster) nur ganze Beträge angeben kann, müsste - sofern nicht nur ganze Euro angefallen sind - der Betrag in der Umsatzsteuererklärung doch immer minimal anders sein, oder sehe ich das falsch?

                          Edit: Auch bei der Umsatzsteuererklärung wird die USt. auf Basis ganzer Euro berechnet. D.h. völlig identisch kann der Betrag - außer aus Zufall - doch nur sein, wenn man eine einzige Umsatzsteuer-Voranmeldung gemacht hat, oder? Bei vierteljährlicher Abgabe sind minimale Rundungsabweichungen m.E. logisch.
                          Zuletzt geändert von BartS1975; 30.05.2012, 17:44.

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                            #14
                            AW: Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011

                            Naja, bei den Umsätzen gibt man nur die vollen Euro an. Bei der Steuer macht das dann aber nicht mehr so viel aus. Davon abgesehen hat man bei der Voranmeldung ja die Möglichkeit, das Vorauszahlungssoll selber abweichend einzutragen.

                            Aber ob ein paar Cent Unterschied sind oder nicht kann jeder für sich selber gucken. Ohne dass ich nochmal den Thread durchmache um zu sehen warum wir darüber überhaupt gesprochen haben

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                              #15
                              AW: Einkommensteuer / Anlage V / Umsatzsteuerklärung 2011 / Zeile 33

                              Hallo an Alle

                              bin neu hier.

                              Wenn ihr mir weiterhelft, das wäre super.
                              Eingetragen habe ich mich hier, nachdem oder weil ich vergeblich seit Tagen im Netz eine Antwort suche zu Anlage V Zeile 33.

                              Bei der Plausibilitätsprüfung hat Elster nach vielen Kombi-Versuchen erst dann nicht mehr gemekkert, als mein Mann in Zeile 33 "lt. bes. Blatt" ankreuzte.

                              Zunächst wollte ich wissen, was es mit dem ges. Blatt auf sich hat.

                              Doch vor allem, ob mein Mann die Zeile 33 und die Spalten richtig oder falsch ausgefüllt bzw. angekreuzt hat.

                              Der Anschaffungspreis plus Notarkosten betrug 43.000 Euro.
                              Davon zog er 33,5 % für Grundstück ab.
                              Blieben 29.386 Euro.
                              Davon zog er 2 % für die lineare Abschreibung ab, wobei dann 587 Euro heraus kommen.

                              Folgendermaßen trug er die Daten ein, was m. E. die einzige Kombimöglichkeit ergab, die Elster bei der Plausibilitätsprüfung akzeptierte, aber dennoch kann er ja aus Unwissenheit falsches eingetragen haben. Daher meine Frage, ob richtig oder falsch:

                              Linear; 2 %; Spalten 1, 2 und 3 frei gelassen; in Spalte 4 trug er 587 ein und ebenso trug er die 587 wieder ganz links in das lange Kästchen ein, wo in grün formatiert drin steht: "Eklärung für AfA für Gebäude (falls nicht wie 2010)"

                              Falls dies alles richtig sein sollte(?), dann wäre diese eine Frage noch offen, was es mit dem ges. Blatt auf sich hat, ob er da etwas zusätzlich abgeben muss und was da drauf stehen sollte.

                              Ganz herzlichen Dank für eine mir hilfreiche Antwort!!!

                              Liebe Grüße
                              evelslis
                              Zuletzt geändert von Evelslis; 31.05.2012, 15:22.

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