Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kitakosten für Zwillinge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kitakosten für Zwillinge

    Hallo,

    meine Zwillinge gehen seit August 2011 in den Kindergarten und ich habe keine weiteren Kinder.
    Ich bin das ganze Jahr über berufstätig gewesen und meine Frau ab November 2011.
    Wir leben in einem gemeinsamen Haushalt.

    Wie bzw. wo gebe ich die Beiträge an?
    Unter Anlage Kínd, Seite 3 - Betreuungskosten?

    Muss ich für jedes Kind die Kosten angeben bzw. teilen? (Die Beiträge für ein Kind sind die selben wie für zwei Kinder.)

    Muss ich die Beiträge (Gesamt 1065,-) anteilig auf mich und meine Frau verteilen?

    Darf ich den vollen Betrag (1065,-€) angeben?

    Danke & Viele Grüße!!

    #2
    AW: Kitakosten für Zwillinge

    wie alt sind die kinder?

    abzugsfaehig sind die kosten (oder besser 2/3 davon) nur bei doppelter erwerbstaetigkeit, also bei Ihnen ggf. erst ab dem 01.11.

    nur wenn die kinder bereits 3 Jahre alt waren, als sie in die Kita gekommen sind, käme zusätzlich eine beruecksichtigung als sonderausgaben für august-oktober in betracht.

    das muster zum ausfuellen richtet sich dabei zunaechst nach dieser unterscheidung.

    in zeile 61 ist anzugeben wann und wo das kind in die kita ging und die kosten dafuer.
    oft muss ja das erste oder teurere kind bezahlt werden und das zweite ist kostenfrei, von daher wuerde ich das ggf. auch so eintragen - also bei einem Kind, vermutl. dem älteren ;-) alle kosten, bei dem anderen nichts.
    im zweifel müsste aber dem bescheid vom jugendamt entnehmen zu sein, ob das Geld für beide Kinder sein soll, oder ob eben fuer eines zu zahlen ist und fuer das andere nicht. eine aufteilung des betrages sollte letzten Endes zum selben Ergebnis führen...

    Verpflegungskosten gehören nicht zu den KBK, sind also ggf. rauszurechnen.

    ab Zeile 62 kommt man nun dazu auszufuellen, warum KBK beruecksichtigt werden sollen, s.o.
    bei doppelter erwerbstätigkeit also bei beiden elternteilen entsprechend ankreuzen und dann die kosten fuer den zeitraum 01.11.-31.12. bei dem, der es bezahlt hat ;-)

    im block drunter muss dann nochmal rein, bei welchem elternteil das ganze als werbungskosten oder betriebsausgaben abgezogen wird...

    ggf. einfach mal probieren, ansonsten mitteilen, wie alt die kinder sind und wer nun das geld bezahlt hat etc. dann kann man das nochmal exakt auflisten ;-)

    Kommentar

    Lädt...
    X