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Steuerberechnung

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    Steuerberechnung

    Hallo, nach Eingabe aller Daten in die Steuererklärung wird in der Steuerberechnung
    der Vorsorgeaufwand Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie der
    Betrag für die Lebensversicherung nicht berücksichtigt. Liegt ein Fehler vor?
    Ich habe die Beträge mehrfach erheblich geändert und immer neu berechnen lassen. Am Ergebnis hat sich nichts geändert.

    #2
    AW: Steuerberechnung

    Hallo Tennisheini,

    dann wird wohl durch deine Kranken- und Pflefgeversicherungsbeiträge der Höchstbetrag zum Vorsorgeaufwendungenabzug schon ausgeschöpft sein, dann haben alle anderen keinen Einfluss mehr, di könntest dir die Angaben dann auch sparen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Steuerberechnung

      Hallo, Dank für die Antwort. Es aber kann nicht sein!
      Wie könnte ich es überprüfen? Wo finde ich die Höchstsätze?

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        #4
        AW: Steuerberechnung

        z.B.
        http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausgabe_%28Steuerrecht%29
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Steuerberechnung

          Zitat von Tennisheini Beitrag anzeigen
          Wo finde ich die Höchstsätze?
          Wenn Du die Steuerberechnung mit ElsterFormular machst, dann würde die Berechnung in diesem Fall mit folgendem Elster-Hinweis beginnen:

          Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer
          Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
          ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist
          daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
          16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).

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            #6
            AW: Steuerberechnung

            Hallo ich hab gerade dieses Forum entdeckt, vielleicht kannmir jemand weiterhelfen

            Genau diese Formulierung stand heute auf meinem Steuerbescheid vom Finanzamt.
            Bei der Elsterberechnung war allerdings in der Zeile" davon absetzbar", ein Höchstbetrag von 5600 Euro zugrunde gelegt und somit auch noch weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen möglich.

            Differenz der beiden Steuerberechnungen ca. 250 Euro.Alle Angaben, wie Höhe der Renten,- Kranken- und Pflegeversicherung waren identisch.

            Kann mir jemanddas erklären?

            LG
            Sylviakarin
            Zuletzt geändert von sylviakarin; 21.04.2012, 16:00.

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              #7
              AW: Steuerberechnung

              Hallo,

              lies mal:
              http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausgabe_%28Steuerrecht%29

              Nach § 10 Abs. 4 EStG sind die sonstigen Vorsorgeaufwendungen insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig. Dieser Betrag erhöht sich auf 2.800 Euro, wenn die Beiträge zur Krankenversicherung im ganzen Kalenderjahr vollständig selbst ohne steuerfreie Zuschüsse getragen wurden (zum Beispiel bei Selbstständigen oder GmbH-Geschäftsführern). Mindestens sind aber immer die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzugsfähig. Privatversicherte erhalten von ihrem Versicherer daher künftig eine Aufteilung der zu zahlenden Beiträge betreffend die Grundversorgung und den darüber hinausgehenden Anteil an der Versicherungsprämie. Für gesetzlich Versicherte werden pauschal 4% für das Krankengeld abgezogen, die Pflegeversicherungsbeiträge werden nicht gekürzt. Eventuell festgesetzte Zusatzbeiträge sind voll abzugsfähig.

              2800 x 2 = 5600

              Gruss stiller
              Gruss (S)stiller
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                #8
                AW: Steuerberechnung

                Danke Stiller für die Nachricht,
                trotzdem verstehe ich nicht wieso Elster und das Finanzamt verschiedene Höchstbeträge zugrunde legen.
                Bin leider kein Steuerexperte sondern wurschtle mich nur laienhaft durch .

                LG
                Sylviakarin

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerberechnung

                  Zitat von sylviakarin Beitrag anzeigen
                  trotzdem verstehe ich nicht wieso Elster und das Finanzamt verschiedene Höchstbeträge zugrunde legen.
                  Weil die Berechnung durch ElsterFormular auf Deinen Angaben beruht, während das Finanzamt die tatsächlichen Verhältnisse zugrunde legt.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuerberechnung

                    Da aber die Summe der Beiträge zu Renten- Kranken- u. Pflegeversicherung bei der Elsterberechnung und dem Steuerbescheid identisch sind, dürfte kein Unterschied beim Höchstbetrag auftreten.

                    sylviakarin
                    Zuletzt geändert von sylviakarin; 22.04.2012, 17:28.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerberechnung

                      Hallo

                      sind denn die Beiträge zu KV und PfV vollständig allein aufgebracht worden?

                      Was ist in Zeile 11 Anlage Vorsorgeaufwand angegeben?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuerberechnung

                        da wohl 2x2800 euro als hoechstgrenze angesetzt wurden, wie stiller festgestellt hat, wurde offenbar zwei mal NEIN angekreuzt, obwohl JA richtig gewesen wäre und der hoechstbetrag somit bei 2x1900 gelegen haette.

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                          #13
                          AW: Steuerberechnung

                          Genau so war es, danke für eure Hilfe.

                          LG
                          sylviakarin

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                            #14
                            AW: Steuerberechnung

                            Doch, wenn z. B. auf der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 11 das Kreuz falsch gesetzt wurde. Hier muss z. B. bei Arbeitnehmern im Regelfall das Kreuz bei ja gesetzt werden. Ändern Sie evtl. Ihren Eintrag und machen eine Probeberechnung, dann müsste das Ergebnis mit dem Ergebnis der Finanzverwaltung übereinstimmen.

                            Eine zweite Möglichkeit wäre, dass Sie nicht die aktuellste Version von Elsterformular 13.2.0 besitzen. In der Vorversion war die Steuerberechnung in Elsterformular fehlerhat. Die Versionsnummer finden Sie, wenn Sie im Auswahlmenü von Elster auf Hilfe und danach auf über Elsterformular klicken.

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