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Kinderbetreuungskosten

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    Kinderbetreuungskosten

    Hallo zusammen,

    habe folgendes Problem. Im Jahr 2011 habe ich meine Kinderbetreuungskosten inkl. Mittagsverpflegung von den Steuern abgesetzt und dies wurde vom Finanzamt auch so berücksichtig. Nun habe ich meinen aktuellen Steuerbescheid vorliegen und diesmal wurde mir das Essensgeld nicht berücksichtigt. Kann ich mich jetzt auf den Bescheid vom letzten Jahr beziehen und Widerspruch einlegen?

    LG Naddy

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten

    Dieses Thema wurde schon hier behandelt;
    Zur steuerlichen Beurteilung vgl. https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?29619-Kinderbetreuungskosten.

    Zur rechtlichen Beurteilung wird das Finanzamt zum einen auf die Abschnittsbesteuerung hinweisen; heißt jedes Jahr ist für sich zu betrachten. Zum anderen kann man Unrecht aus dem Vorjahr nicht für dieses Jahr einfordern, denn die Nichtberücksichtigung der Verpflegungskosten ist gesetzeskonform.

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