Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkünfte nach § 19 UStG in Elster-Software eingeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einkünfte nach § 19 UStG in Elster-Software eingeben

    Liebe Leser,

    weil ich keine Lösung finde, hoffe ich auf euere Hilfe. Ich bin verheiratet. 2011 hat mein Mann zusätzlich zu seinem Lohn von Unternehmen A noch Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit von Unternehmen B erhalten.
    Ich bin Anfänger mit der Elster-Software (QuickSteuer). Die Einnahmen aus dem Gehalt einzugeben, ist einfach, aber wie gebe ich in der Software die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit von Unternehmen B ein? Die Frage "Liegen Ihnen weitere Lohnsteuerbescheinigungen vor?" kann ich nicht mit "ja" beantworten, da es keine Bescheinigungen gibt.
    Außerdem hatte er im Rahmen dieser zusätzlichen Tätigkeit auch Ausgaben. Wo gebe ich diese ein?

    Hilfe!
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    #2
    AW: Einkünfte nach § 19 UStG in Elster-Software eingeben

    War Dein Mann (schein)selbständig - hilft die Anlage EÜR.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Einkünfte nach § 19 UStG in Elster-Software eingeben

      Nein, er hat nur alle paar Monate einen kleinen Auftrag gemacht und das nach § 19 UstG abgerechnet. Das Finanzamt war im Vorfeld informiert.
      Ich weiß nur nicht, wie ich das in die Software eingebe.

      Kommentar


        #4
        AW: Einkünfte nach § 19 UStG in Elster-Software eingeben

        Also doch selbständig.

        Nehme Anlage EÜR und ermittle seinen Gewinn/Verlust.
        In der Einkommensteuererklärung nehme Anlage G oder S und trage dort den Wert der EÜR ein.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Einkünfte nach § 19 UStG in Elster-Software eingeben

          Sie hatten übrigens Recht. Ich habe mit einer Steuerberaterin gesprochen, die ebenfalls meinte, dass es auf die Anlage EÜR muss. Inzwischen habe ich auch rausgefunden wie ich dahin komme. Vielen Dank!

          Kommentar

          Lädt...
          X