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Abbruch-Hinweis

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    Abbruch-Hinweis

    Hallo,
    habe gelesen, dass auch andere das folgende Problem haben: Es kommt der Abbruch-Hinweis: "Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren Zulagebegünstigten berücksichtigt werden."
    Gibt es einen neuen Stand, ob man selbst das Problem beheben kann, da man eine falsche Angabe gemacht hat oder ob es ein Programmfehler ist?
    Danke vorab für Eure Hilfe!!!

    #2
    AW: Abbruch-Hinweis

    Es scheint tatsächlich ein Programmfehler zu sein. Für die Probeberechnung kann man so tun, als ob man ledig sei. Dann sollte es funktionieren.

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