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Studiengebühren & sonstige Aufwendungen (Studium) von der Steuer absetzen

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    Studiengebühren & sonstige Aufwendungen (Studium) von der Steuer absetzen

    Liebe Forenmitglieder,

    derzeit erstelle ich die Steuererklärung für meine Partnerin und möchte mich mit diversen Fragen an Euch wenden.

    Meine Partnerin hat bis Mitte 2011 an der Fachhochschule Würzburg studiert und ab dem 1. Juni 2011 mit Ihrem Job begonnen.

    Nun würde mich interesieren, wie ich die Aufwendungen in der Steuererklärung angeben muss.

    Für das Jahr 2011 habe ich bisher folgende Aufwendungen als Werbungskosten gelten gemacht: Binden Abschlussarbeit, Fachbücher und Bürokosten, Fahrten einfach von der Wohnung zur Fachhochschule. Ist das grundsätzlich so ok?

    Mein Partnerin hat für die letzten 4 Jahre keine Steuererklärung abgegeben. Ist es möglich, dass sie dies nun nachholen kann? Lässt sich dies über "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" machen? Die Studienkosten würde ich dann jeweils in Anlage N angeben.

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

    MFG S. Haberkamp

    #2
    AW: Studiengebühren & sonstige Aufwendungen (Studium) von der Steuer absetzen

    Hallo,

    können kann man immer eine Einkommensteuererklärung abgeben, auch für vergangende Jahre.
    Allerdings nur weil man Kosten hat, bedeutet es nicht, dass man auch Verluste produziert, die man vortragen kann.

    Ich empfehle eine Software zu wählen, die Vorjahresdaten importiert.
    Dann eine Steuerberechnung im ältesten Programm-Jahr durchzuführen.
    Wenn hier ein Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, könnte ein Verlustvortrag in Frage kommen.
    Wenn nicht, auf Folgejahre ausweichen.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Studiengebühren & sonstige Aufwendungen (Studium) von der Steuer absetzen

      wenn es sich um ein erststudium handelt sind die kosten sonderausgaben und keine werbungskosten. sonderausgaben sind nicht als verlust vortragsfähig.

      vielleicht da mal lesen: http://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-ausbildung-fortbildung/erstausbildung-und-erststudium-gesetzgeber-hebelt-guenstige-bfh-urteile-aus

      Kommentar

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