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Ehefrau arbeitet in den Niederlanden

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    Ehefrau arbeitet in den Niederlanden

    Guten Tag,

    meine Frau und ich haben unseren gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland.
    Seit Mitte 2011 hat sie einen 400€ Job in den Niederlanden.
    Die Steuerberechnung in den Niederlanden wurde bereits von einem niederländischen Steuerberater durchgeführt.

    Meine Frage ist nun, welche Formulare ich für meine Frau und mich hier in Deutschland ausfüllen muß.

    Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.

    #2
    AW: Ehefrau arbeitet in den Niederlanden

    Ist das ein deutscher Arbeitgeber, der nach deutschem Arbeitsrecht einen derartigen Arbeitsvertrag geschlossen hat und die Tätigkeit aber -nur- in den Niederlanden ausgeübt wird ? Oder ist das eine Tätigkeit nach niederländischem Recht, weil es scheinbar auch dort derartige pauschalversteuerte Arbeitsverhältnisse gibt ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Ehefrau arbeitet in den Niederlanden

      Es handelt sich hier um einen niederländischen Arbeitgeber.
      (Laut seinem Impressum ist das Handelsregister und Aufsichtsbehörde in den Niederlanden)

      Kommentar


        #4
        AW: Ehefrau arbeitet in den Niederlanden

        Zum einen muss Ihre Frau dann zusätzlich die Anlage N-AUS ausfüllen. Zum anderen dürfte es darauf ankommen, ob in den Niederlanden wie in Deutschland derartige Jobs vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden, so dass der Arbeitnehmer gar keine Steuer zahlt, oder ob es von Ihrer Frau dort ganz normal versteuert wird. Ihr Hinweis auf den niederländischen Steuerberater dürfte eher für die zweite Variante sprechen.

        Bei Variante 1 müsste Ihre Frau den Arbeitslohn ganz wie normal wie bei einem deutschen Arbeitsverhältnis in Anlage N erklären, allerdings kommt der Arbeitslohn dann in Zeile 20 rein. Der Arbeitslohn wäre dann hier ganz normal steuerpflichtig, eine Doppelversteuerung läge nicht vor, da ja nur der ArbeitGEBER und nicht Ihre Frau in den Niederlanden versteuert.

        Bei Variante 2 kommt der Arbeitslohn in Zeile 21 rein. Zusätzlich muss Ihre Frau dem deutschen Finanzamt aber nachweisen, dass in den Niederlanden eine Versteuerung erfolgte. Der Arbeitslohn wäre in Deutschland dann steuerfrei, unterläge aber dem Progressionsvorbehalt. Selbes gilt für dazugehörige Werbungskosten.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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