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Günstigerprüfung KAP vergessen

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    Günstigerprüfung KAP vergessen

    Hallo, kann mir jemand helfen
    Ich habe mit der letzte Steuererklärung (f. 2011) festgestellt, dass ich bei der
    Günstigerprüfung KAP f. 2009 u. 2010 kein Kreuz in der Steuererklärung gemacht
    habe (aus Unwissenheit). Ein Schreiben an das Finanzamt (April 2012) wurde
    abgelehnt. Das Einkommen ist aber so niedrig, dass die Kapitalertragsteuer sich
    mindern würde. Die Steuererklärung wurde immer online versendet u. alle
    Kapitalerträge wurden erklärt.
    Kann man da noch etwas machen?
    Ich bin für jeden Rat dankbar.
    Zuletzt geändert von ; 19.04.2012, 12:06.

    #2
    AW: Günstigerprüfung KAP vergessen

    Wenn die Bescheide bereits älter als einen Monat sind (sollte bei 2009 und 2010 so sein) und keinen Vorbehalt der Nachprüfung oder eine *passende* Vorläufigkeit enthalten gibt es keine Möglichkeit, die Günstigerprüfung nachträglich zu beantragen.

    Sollten die Bescheide noch nicht so alt sein, kann man Einspruch einlegen, in den beiden anderen Fällen mit Hinweis auf den Vorbehalt bzw. die Vorläufigkeit eine Änderung beantragen.

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