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Auswärtstätigkeit - Verpflegungsmehraufwand

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    Auswärtstätigkeit - Verpflegungsmehraufwand

    Hallo,

    ich bin als Objektleiterin tätig und fahre einen Dienstwagen, den ich mit 1 % versteure.
    Die Fahrten zwischen Büro und Wohnung versteuere ich ebenfalls.

    Ich betreue ca 80 Kunden und entsprechend unsere Mitarbeiter und bin dafür sehr häufig mehr als 10 Stunden,manchmal mehr unterwegs.
    Ich bin fast jeden Tag im Büro, entweder vor oder nach meinen Aussendiensttätigkeiten;

    Als ich für einen anderen AG arbeitete, bekam ich für die entsprechenden Tage eine Erklärung über den Verpflegungsmehraufwand ausgestellt.

    Hier sagt nun die Lohnbuchhaltung, das ginge nicht mehr, da ich nicht von zu hause aus los fahre, sondern ja eben annähernd täglich auch im Büro bin.

    Den Verpflegungsmehraufwand verstehe ich aber so, dass es um die Abwesenheit von zuhause geht.

    Kann ich das nun in der Steuererklärung angeben oder nicht?

    Wenn ja, was mache ich mit den Tagen aus dem Jahr 2010??? Wenn die Lohnbuchhaltung mich da falsch informiert hat, kann ich das nachträglich geltend machen?

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit - Verpflegungsmehraufwand

    Hallo,

    was bedeutet "nachträglich" 2010?
    Ist der Bescheid 2010 bereits bestandskräftig, kann er nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden, da wäre Steuerberatung angebracht.

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit - Verpflegungsmehraufwand

      Hallo,

      weisst du, das könnte ich noch abhaken....

      Wichtiger ist für mich die tatsächlich gültige Rechtsprechung....da find ich im Netz nur total irreführende Sachen.....hab ja kein Steuerrecht studiert....lach

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        #4
        AW: Auswärtstätigkeit - Verpflegungsmehraufwand

        Trotzdem noch mal zu 2010,
        der ist ja schon im letzten Jahr durchgewesen....daher mit Sicherheit nicht mehr änderbar.

        Wär nur ärgerlich,dass sich unsere sogenannte Lohnbuchhalterin nur einfach als zu faul herausgestellt hätte und mit ihrem Halbwissen nur abgewiegelt hat..

        O-ton: Lt. unserem Steuerberater geht das nicht mehr, die Gesetze haben sich geändert.........

        Kommentar


          #5
          AW: Auswärtstätigkeit - Verpflegungsmehraufwand

          Hallo,
          Zitat: hab ja kein Steuerrecht studiert....lach Ende ;-)

          Bei mir reicht mein Wissen gerade so für die eigene Erklärung.

          Verpflegungsmehraufwand kannst Du mit den Pauschalen ansetzen, Erstattungen durch den AG müssen abgezogen werden.

          Beinahe Steuerberatung!
          Gruss stiller
          Gruss (S)stiller
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