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Vorauszahlung und Nachzahlung

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    Vorauszahlung und Nachzahlung

    Hallo zusammen,

    ich muß seit Jahren schon eine Vorauszahlung an das Finanzamt leisten.
    Letztes Jahr mußte ich noch zusätzlich einen Betrag nachzahlen.

    Nachdem ich heute die Steuererklärung gemacht habe, zeigte mir die Ausrechnung wieder eine Nachzahlung an. Die Beträge der Vorauszahlung kann ich ja von diesem Betrag abziehen.
    Es bleibt aber immer noch eine Summe zur Nachzahlung übrig.
    Wie sieht das mit dem Nachzahlungsbetrag vom letzten Jahr aus? Kann ich diesen auch noch von der zu zahlenden Summe abziehen?

    Schöne Grüße
    Christa

    #2
    AW: Vorauszahlung und Nachzahlung

    Hallo Christa,

    schön wärs!
    Nein, die Nachzahlung kannst Du nicht als Vorauszahlung abziehen.

    Ich hätte Dir das vielleicht genauer erläutert, aber ich kenne Dein letztes Jahr nicht und damit auch nicht Dein aktuelles.

    nur mal so: 2010 Nachzahlung 1000 Euro und deshalb Vorauszahlung 4 x 250 Euro für 2011
    2011 Nachzahlung 2000 Euro - 1000 Euro Vorauszahlung = 1000 Euro Nachzahlung aber deshalb vllt. Vorauszahlung für 2012 ggfs. 4 x 500 Euro.

    Gruss stiller

    P.S. Eine Elster-Frage ist es allerdings auch nicht.
    Zuletzt geändert von stiller; 24.04.2012, 21:54. Grund: Elster Frage
    Gruss (S)stiller
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    Kommentar


      #3
      AW: Vorauszahlung und Nachzahlung

      Von der Nachzahlung können Sie lediglich in dem Jahr, wo die Nachzahlung geleistet wurde, eine evtl. Kirchensteuernachzahlung bei den Sonderausgaben geltend machen (Hauptvordruck Seite 2 Zeile 46).

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