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Was Generelles?!

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    Was Generelles?!

    Hallo,

    als Neuling hier im Forum möchte ich meinen Einstand mit einer generellen Frage beginnen: Für einen einfachen Angestellten mit ca. 19.000 € brutto im Jahr (Steuerklasse 1), alleinstehend ohne Kinder, ohne großartige Ausgaben, bis auf die normalen Versicherungen, der seinen Arbeitsweg täglich mit dem Rad bewältigt, dachte ich bisher, dass sich eine Einkommenssteuererklärung immer lohnt. Nachdem ich nun alles in Elster eingegeben habe, berechnet es mir eine Nachzahlung von ca. 10 €. Ist das plausibel?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und mich nochmal in Kürze über das Steuersystem informieren ;-)

    #2
    AW: Was Generelles?!

    Hallo Früher_Vogel,

    hast Du auch die Anlage Vorsorgeaufwand richtig ausgefüllt?

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann durchaus eine Nachzahlung herauskommen, eher aber bei teils- oder vollprivat-Versicherten, denn das Gesetz hat sich geändert.

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Was Generelles?!

      Danke für das schnelle Kommentar! Ich habe die Vorsorgeaufwendungen nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt. Also alle Angaben wie auf der Lohnsteuerbescheinigung übernommen und dann noch zusätzlich BU, Unfall- und Rentenversicherungsbeiträge. :-/

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        #4
        AW: Was Generelles?!

        Die Kreuze Ja oder Nein auch richtig gesetzt?

        Da halte ich mich raus, die wahren Spezialisten kommen später, oder früher ; - ).
        Zuletzt geändert von stiller; 24.04.2012, 23:15. Grund: Spezialisten
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Was Generelles?!

          Ab 2010 ist im Rahmen der EINKOMMENSTEUERVERANLAGUNG die Vorsorgepauschale weggefallen, die es dort 2009 noch gab. Wenn Sie relativ wenige Versicherungsbeiträge haben und in 2009 dann die Vorsorgepauschale zum Ansatz kam (einfach in Bescheid schauen), kann es sein, dass in 2010 deutlich weniger Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden. Wenn dem so ist, ist das übrigens ein PFLICHTveranlagungsgrund, d.h. Sie sind verpflichtet zur Erklärungsabgabe.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Was Generelles?!

            an stiller: danke für die hilfe, ich denke, dass ich die kreuze richtig gesetzt habe, hab sie genauso gesetzt wie im jahr davor und da hab ich's mit nem mitarbeiter vom finanzamt ausgefüllt.

            an Picard777: weiß nicht so recht was du mir damit sagen wolltest, dass sich die werte geändert haben ja gut, aber dann müsste es ja ähnlich wie 2010 sein, ich werd die erklärung schon abgeben, keine bange ;-)

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              #7
              AW: Was Generelles?!

              Zitat von Früher_Vogel Beitrag anzeigen
              an Picard777: weiß nicht so recht was du mir damit sagen wolltest, dass sich die werte geändert haben ja gut, aber dann müsste es ja ähnlich wie 2010 sein, ich werd die erklärung schon abgeben, keine bange ;-)
              Noch einmal anders herum und ausführlicher:

              2009: Beim Lohnsteuerabzug (= Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber) wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt. Diese Pauschale orientiert sich an der Höhe des Arbeitslohnes und wird auch dann in dieser Höhe berücksichtigt, wenn tatsächlich niedrigere Versicherungsbeiträge angefallen sind. Bei der Einkommensteuerveranlagung gibt es auch diese Vorsorgepauschale, die Höchstbeträge, bis zu denen tatsächlich angefallene Versicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden, sind niedrig.

              2010: Lohnsteuerabzug wie 2009. Bei der Einkommensteuerveranlagung werden die abzugsfähigen Höchstbeträge erhöht, die Vorsorgepauschale gibt es aber NICHT mehr. Fazit: Ab 2010 KANN es - bei sonst gleichen Merkmalen wie 2009- passieren, dass z.B. beim Lohnsteuerabzug 1.000 € Vorsorgepauschale berücksichtigt wird, bei der Einkommensteuerveranlagung aber nur 0 €, weil Sie ein Polizist oder Feuerwehrmann oder Soldat mit freier Heilfürsorge sind und gar keine Versicherungsbeiträge haben. Dadurch können sich im Extremfall natürlich auch Nachzahlungen ergeben. Und weil diese MÖGLICHKEIT der Nachzahlung vom System her besteht, hat der Gesetzgeber ab 2010 für die Fälle angeordnet, dass eine Erklärung abzugeben IST.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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