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Hochzeit 2011

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    Hochzeit 2011

    Hallo zusammen

    Ich helfe jedes bei der Steuererklärung unserer Kinder.

    Unser Sohn hat letztes Jahr im August geheiratet. Beide Ehepartner haben nun seit der Hochzeit Steuerklasse 4.

    Was ist nun sinnvoller für die Steuererklärung 2011?
    Getrennte Erklärungen oder besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung?

    Welche Steuernummer müßte dann bei der Zusammenveranlagung eingegeben werden?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Schöne Grüße
    Christa

    #2
    AW: Hochzeit 2011

    Hallo Christa,

    gewöhnlich wird bei Zusammenveranlagung die Steuernummer des "Ehemanns" weitergeführt.

    Was ist nun sinnvoller für die Steuererklärung 2011?
    Getrennte Erklärungen oder besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung?

    Die Frage muss richtig heissen: Zusammen- oder besondere Veranlagung (letztere ist wie getrennte oder Einzelveranlagung.
    http://www.steuertipps.de/lexikon/b/besondere-veranlagung
    Was besser ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Das Forum empfiehlt 3 Steuererklärungen anzulegen: 2 Einzelveranlagungen und 1 Zusammenveranlagung
    und zu berechnen und vergleichen. Hier kann das günstigere Ergebnis ermittelt werden.

    Gruss stiller
    Zuletzt geändert von stiller; 04.05.2012, 13:57. Grund: bei Zusammenveranlagung- ergänzt
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Hochzeit 2011

      Die besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung ist auch eine getrennte Erklärung. Jeder wird da noch wie ledig behandelt. Die Unterschiede zur eigentlichen getrennten Veranlagung sind aber gering.

      In vielen Fällen ist jedoch die Zusammenveranlagung die günstigste Variante. Wenn z. B. ein Partner schon Kinder hatte, oder Lohnersatzleistungen bezogen wurden, kann dies aber auch anders sein.

      Letztlich wird ihnen nichts anderes übrig bleiben, als alle Varianten durchzurechnen. Manche Kaufsoftware macht das automatisch, bei Elster müssen sie aber mehrfach eingeben. Also eine gemeinsame und zwei getrennte bzw. besondere Veranlagungen. Ich würde auch alle bisherigen Steuernummern angeben, damit die FÄ die Konten klären können.

      Kommentar


        #4
        alöl

        Die Zusammenveranlagung ist im Regelfall günstiger. Sie bekommen in diesem Falll auch eine neue Steuernummer. Bitte bei der Auswahl der Steuernummer ankreuzen, dass Sie noch keine Steuernummer haben und eine Steuernummer beantragen.

        Kommentar


          #5
          AW: Hochzeit 2011

          Für "gewöhnlich" kenne ich die Hinzuziehung der Ehefrau zum Ehemann, und da die Bundesländer es vielleicht anders handhaben, kann z.B. die Steuernummer des EM angegeben werden,
          oder
          wie korsika schreibt, ohne Steuernummer übermittelt werden.
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: Hochzeit 2011

            In Bayern würde in der Regel die Steuernummer eines Ehegatten für beide hergenommen werden, wenn dieser bisher schon Gewinneinkünfte oder Vermietung hatte und der andere nicht.

            Aber im Zweifel ist der Vorschlag, ohne Steuernummer zu übermitteln, nicht verkehrt.

            Kommentar


              #7
              AW: Hochzeit 2011

              Ich würde doch die alte Steuernummer angeben und irgendwie auch einen Hinweis auf die alte Steuernummer des anderen Ehepartners geben aus folgendem Grund: Ja, es ist richtig, BEIDE EHELEUTE ZUSAMMEN hatten noch keine Steuernummer. Aber es geht ja eigentlich um die beiden Personen. Und da ist es m.E. sinnvoller, dass das Finanzamt die Möglichkeit hat die Steuerkonten zusammen zu ziehen bzw. die alten Steuerkonten abzuschließen.

              Immer wieder sehe ich Fälle, in denen das Finanzamt -vielleicht wegen der Nichtangabe der alten Steuernummer- nicht merkt, dass eine oder beide Personen schon irgendwo geführt werden. Spätestens dann, wenn Sie den Einkommensteuerbescheid 2011 in Fingern haben und ein paar Tage später von den beiden Altsteuernummern Erinnerungen zur Abgabe der jeweiligen Einkommensteuererklärung 2011 erhalten, worum Sie sich dann kümmern müssen, bevor die Zwangsgeldandrohungen kommen, verstehen Sie, was ich meinen könnte ... ;-)
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Hochzeit 2011

                Hallo @all,

                verlieren wir uns nicht wieder in Grundsatzdiskussionen?

                Der TE wollte was? Besondere oder getrennte Veranlagung!

                Was soll der/die TEin tun?
                Zusammen- oder Einzelveranlagung?

                Unter welcher oder keiner Steuernummer ist es doch total egal!

                Ich antworte wohl nicht mehr
                Gruss stiller
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Hochzeit 2011

                  Er hat aber auch DANACH gefragt.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                    #10
                    AW: Hochzeit 2011

                    'nein, doch, hat er nicht, hat er doch'...

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Hochzeit 2011

                      :-) Hast recht, das war die richtige Reaktion :-)
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                        #12
                        AW: Hochzeit 2011

                        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                        Hallo Christa,

                        gewöhnlich wird bei Zusammenveranlagung die Steuernummer des "Ehemanns" weitergeführt.

                        Was ist nun sinnvoller für die Steuererklärung 2011?
                        Getrennte Erklärungen oder besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung?

                        Die Frage muss richtig heissen: Zusammen- oder besondere Veranlagung (letztere ist wie getrennte oder Einzelveranlagung.
                        http://www.steuertipps.de/lexikon/b/besondere-veranlagung
                        Was besser ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Das Forum empfiehlt 3 Steuererklärungen anzulegen: 2 Einzelveranlagungen und 1 Zusammenveranlagung
                        und zu berechnen und vergleichen. Hier kann das günstigere Ergebnis ermittelt werden.

                        Gruss stiller
                        Hallo stiller,

                        vielen Dank für Deine Antwort und Hilfe.
                        Ich werde dann beides erarbeiten und einmal schauen, wo mehr herauskommt.

                        Schöne Grüße
                        Christa

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                          #13
                          AW: Hochzeit 2011

                          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                          Die besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung ist auch eine getrennte Erklärung. Jeder wird da noch wie ledig behandelt. Die Unterschiede zur eigentlichen getrennten Veranlagung sind aber gering.

                          In vielen Fällen ist jedoch die Zusammenveranlagung die günstigste Variante. Wenn z. B. ein Partner schon Kinder hatte, oder Lohnersatzleistungen bezogen wurden, kann dies aber auch anders sein.

                          Letztlich wird ihnen nichts anderes übrig bleiben, als alle Varianten durchzurechnen. Manche Kaufsoftware macht das automatisch, bei Elster müssen sie aber mehrfach eingeben. Also eine gemeinsame und zwei getrennte bzw. besondere Veranlagungen. Ich würde auch alle bisherigen Steuernummern angeben, damit die FÄ die Konten klären können.
                          Hallo

                          vielen Dank für die Hilfe. So werde ich das dann wohl machen.

                          Schöne Grüße
                          Christa

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