Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Tatsächlich hinzuzurechnendes Kindergeld

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Tatsächlich hinzuzurechnendes Kindergeld

    Hallo,

    beim Bescheid rechnet das FA 2208 Eur Tatsächlich hinzuzurechnendes Kindergeld bei der Berechnung der Ekst hinzu und bildet die Festzusetzende Steuer.

    Da unser Kind in Frankreich lebt und studiert (24J) und ein Stipendium dort hat bekommen wir kein Kindergeld. Doch das FA rechnet dies einfach hinzu.
    Das Kindergeld zu bekommen ist in mehreren Anläufen beim Arbeitsamt gescheitert.

    Was kann ich tun, denn das sind tatsächlich 2208 Eur weniger Steuerlast !

    Viele Grüße
    Jürgen

    #2
    Tatsächlich hinzuzurechnendes Kindergeld

    Legen Sie beim Finanzamt Einspruch ein und weisen Sie nach, dass Sie kein Kindergeld bekommen haben.

    Aber auf der anderen Seite: das Kindergeld wird nur hinzugerechnet, wenn ein Kinderfreibetrag berücksichtigt wurde und dieser sich steuerlich günstiger auswirkt. Und den Kinderfreibetrag bekommt man nur, wenn Kindergeld gezahlt wurde. Etwas passt hier nicht?
    Zuletzt geändert von ; 05.05.2012, 16:02.

    Kommentar


      #3
      AW: Tatsächlich hinzuzurechnendes Kindergeld

      ja, sie haben recht. der kinderfreibetrag in höhe von 7008 vermindert das einkommen weiter oben und die 2208 werden zur steuerlast zugerechnet.
      ich habe die vermutung dass es am wiso steuerprogramm liegt. denn dort wird die steuerlast nicht erhöht und es ergibt sich genau diese differenz. ich werde noch mal bei buhl nachsehen im forum. so hat mir wiso eine deutlich höhere steuernachzahlung suggeriert, die wohl aber nicht richtig berechnet wurde vom programm.

      Kommentar


        #4
        AW: Tatsächlich hinzuzurechnendes Kindergeld

        grundsaetzlich stellt der kinderfreibetrag sie guenstiger als das kindergeld, im gegenzug ist das erhaltene kindergeld zurückzu gewähren, daher wird es der steuerlast zugeschlagen.

        wenn es gar keinen anspruch auf kindergeld gibt, sollte natuerlich die kindergeld-rückgewähr entfallen, es gäbe dann aber auch keinen kinderfreibetrag.

        warum das finanzamt einen anspruch auf kindergeld erkennt, wo keiner besteht, liegt evtl. an den angaben, die sie auf anlage kind gemacht haben.
        wenn sie gerade keinen anspruch auf kindergeld mehr haben, haetten sie gar keine anlage kind ausfuellen muessen/duerfen/sollen.

        Kommentar


          #5
          AW: Tatsächlich hinzuzurechnendes Kindergeld

          Ohne es jetzt zu wissen nur der Hinweis, dass auch Frankreich ggf. kinbezogene Leistungen gewährt. Wenn das der Fall wäre, wären diese genaus so wie deutsches Kindergeld gegen zu rechnen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          Lädt...
          X