Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

KfZ-Versicherung wenn man nicht offiziell der Versicherungsnehmer ist

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    KfZ-Versicherung wenn man nicht offiziell der Versicherungsnehmer ist

    Hallo,

    ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier einigermaßen richtig bin mit meinem Thread.

    Und zwar geht es um die Kfz-Versicherung des Autos, dass ich zu Bewältigung des Arbeitsweges benutze. Ich bin nicht der offizielle Versicherungsnehmer, sondern meine Schwiegermutter, ich überweise ihr aber jedes Quartal die Beiträge sobald sie von ihrem Konto abgebucht sind.

    Ich will die Versicherung jetzt geltend machen und möchte wissen, wie ich sie nachweisen muss.

    Reicht die Beitragsrechnung oder brauche ich zusätzlich eine Erklärung meiner Schwiegermutter, dass ich die Beiträge bezahle?

    Danke schon einmal, ich bin Einkommenssteuer-Neuling

    #2
    AW: KfZ-Versicherung wenn man nicht offiziell der Versicherungsnehmer ist

    Sie tragen die Aufwendungen auf der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 47 ein. Das Finanzamt will dazu im Regelfall keine Belege.

    Kommentar


      #3
      AW: KfZ-Versicherung wenn man nicht offiziell der Versicherungsnehmer ist

      Vielen Dank für die Antwort!
      Aber keine Beitragsrechung? Muss man sowas nicht belegen?

      Kommentar


        #4
        AW: KfZ-Versicherung wenn man nicht offiziell der Versicherungsnehmer ist

        Nein. Über diesen Link können Sie sich über die Belegvorlage zur Einkommensteuererklärung informieren.

        https://www.elster.de/elfo_home.php

        Kommentar


          #5
          AW: KfZ-Versicherung wenn man nicht offiziell der Versicherungsnehmer ist

          Da Sie nicht der Versicherungsnehmer sind, dürfen Sie die Beträge m.E. gar nicht ansetzen, sondern nur ihre Schwiegermutter !
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: KfZ-Versicherung wenn man nicht offiziell der Versicherungsnehmer ist

            Wegen des günstigeren Schadensfreiheitsrabattes schließen die Eltern für ihr Kind eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das von ihm genutzte Auto ab. Die Versicherungsprämien zahlt das Kind aber selbst an den Versicherer.

            Nach der bisherigen Verwaltungsauffassung können nur die Eltern die Versicherungsbeiträge als SA geltend machen, weil sie Versicherungsnehmer sind. Sie sind aber nicht wirtschaftlich belastet, da ihr Kind die Prämien trägt. Das Kind erbringt die Versicherungsbeiträge im eigenen Interesse. Es will den Eltern die Mittel für die Prämien deshalb auch nicht mittels abgekürzten Zahlungsweges zuwenden. Der SA-Abzug durch die Eltern scheidet damit in jedem Fall aus.

            Fraglich ist, ob das Kind die Versicherungsprämien geltend machen kann. Das wäre der Fall, wenn neben dem »abgekürzten Zahlungsweg« auch ein »abgekürzter Vertragsweg« anzuerkennen ist und die Zahlungen deshalb dem Kind zugerechnet werden könnten. Die Finanzverwaltung lehnt den abgekürzten Vertragsweg als Grundlage für die Zurechnung von BA oder WK ausdrücklich ab (vgl. H 10.1 [Abkürzung des Zahlungsweges] EStH 2008).

            Lösung 4:

            Nach derzeit geltender Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich nicht um SA des Kindes, weil es eben nicht Vertragspartner ist

            Kommentar

            Lädt...
            X