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Anlage Vorsorgeaufwand - Anwartschaft im Beamtenverhältnis auf Probe

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    Anlage Vorsorgeaufwand - Anwartschaft im Beamtenverhältnis auf Probe

    So, nun bin ich fast durch mit der allerersten Steuererklärung - es hakt nur noch an einer Zeile: Z. 54 in der Anlage Vorsorgeaufwendungen.

    Ich bin Beamter (auf Probe) im aktiven Dienstverhältnis und damit bestand im Jahr 2011 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Setze ich nun in Z. 51 das Kreuzchen bei Beamter/Beamtin, müssen Z. 54 und 55 ebenfalls ausgefüllt werden. Hier liegt das Problem: Wenn ich bei Z. 54 "Nein" ankreuze, dass eine Anwartschaft auf Alterversorgung besteht, führt Elster keine Berechnung durch, aber die Antwort erscheint dem Programm doch plausibel.
    Ich gehe derzeit davon aus, dass eine Anwartschaft auf Alterversorgung erst mit Eintritt in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit besteht und deshalb im Beamtenverhältnis auf Probe in Z. 54 "Nein" angekreuzt werden muss. Weiß da jemand Rat????
    Danke schonmal!

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Anwartschaft im Beamtenverhältnis auf Probe

    Pensionsansprüche erwirbt man meines Wissens auch schon während des Beamtenverhältnisses auf Probe. Aus der Eingabehilfe kann ich es auch nicht anders herauslesen.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Anwartschaft im Beamtenverhältnis auf Probe

      Elefant hat recht. WENN Sie bei dem Verein bleiben, zählt auch die Zeit für Ihre Probebeamtenzeit mit bei der Berechnung Ihrer Pensionsansprüche. Das gilt sogar für ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, also der beamtenrechtlichen Ausbildung. Und wenn Sie NICHT dort bleiben, werden Sie vom Dienstherrn in der gesetzlichen rentenversicherung nachversichert.

      Ist ja auch logisch, denn bei einem normalen Arbeitsverhältnis mit gesetzlicher Rentenversicherungspflicht erwerben Sie ja auch gleich Rentenversicherungsansprüche. Wieso soll das bei Beamten anders sein ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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