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Zweitwohnsitz doppelt angeben???

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    Zweitwohnsitz doppelt angeben???

    Hallo Zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Ich wohne in Köln und habe im November 2011 eine Arbeit in Rüsselsheim angenommen. Dafür habe ich ein Zimmer in der Nähe der Arbeitsstätte genommen, da ich nicht gleich umziehen wollte und der Vertrag auch erst befristet war.

    In meinem Vertrag steht eindeutig drin, das mein Dienstsitz Viernheim (Hauptsitz der Firma) und meine Arbeitsstätte Köln ist. zusätzlich habe ich mir vorsichtshalber ein Schreiben von der Personalabteilung ausstellen lassen, in dem ganz klar hervor geht, das ich in den ersten 3 Monaten zur Einarbeitung Vollzeit in Rüsselsheim zu sein habe.

    Ich habe bis dato gehofft, das die Befristung irgendwann in eine feste Stelle umgewandelt wird. Daher habe ich die Verpflegungspauschale, die mir meines Wissens rechtlich zusteht, nie beim Arbeitgeber rechtlich geltend gemacht.
    Allerdings habe ich jetzt erfahren, das mein Vertrag nun nicht mehr verlängert wird und daher würde ich das jetzt gerne machen.

    Meine Fragen dazu:
    1. Da ich noch nicht weiß, ob ich das Geld vom Arbeitgeber bekomme, kann ich das dann die Entferungspauschale und den Zweitwohnsitz mit in der Steuererklärung 2011 / 2012 mit angeben?
    2. Falls ich es angebe und ich bekomme das Geld nachträglich vom Arbeitgeber, muss das dann verrechnet werden?
    2b. wenn ja, wie? Der Steuerbescheid wird ja dann eingehen und damit ist das Jahr abgeschlossen.
    3. Was kann man denn doppelt angeben? Bzw. welche Kosten werden von wem erstattet?

    Vielen Dank schon mal!

    MfG
    Steuerfeuer

    #2
    AW: Zweitwohnsitz doppelt angeben???

    ich würde mich jetzt erstmal auf 2011 konzentrieren. 2012 dauert ja noch eine Weile.

    Hört sich nach doppelter HHF an, Miete, Fahrtkosten und Verpflegungsaufwand scheinen möglich (siehe S. 3 Anlage N).

    Wenn der AG 2011 nichts erstattet hat, ist auch nichts abzuziehen. Das Jahr ist ja rum.

    Kommentar


      #3
      AW: Zweitwohnsitz doppelt angeben???

      Hi Kloebi,

      vielen Dank für deine Antwort.
      Ja, also mein Problem ist, das der Arbeitgeber einen Fehler bei der Einstellung gemacht hat, auf den ich bisher nicht weiter eingegangen bin und um meinen Job nicht zu gefährden, habe ich einfach keinen Antrag auf Erstattung der Kosten abgeschickt.

      Jetzt ist es so, das ich hier nicht weiter beschäftigt werde und deshalb den Antrag auf Erstattung auf jeden Fall abgebe. Wenn also in ein oder zwei Monaten der Arbeitgeber doch zahlt, wie muss ich mich dann verhalten?

      Soll ich meine Erklärung noch zurück halten, bis sich alles geklärt hat? Oder kann man da was rückwirkend machen?
      Wäre eine Angabe bei der Steuer und das Zurück holen vom Arbeitgeber Steuerhinterziehung??

      Vielen Dank schon mal....

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