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Kinderbetreuungskosten für über 6jähriges Kind

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    Kinderbetreuungskosten für über 6jähriges Kind

    Habe folgendes Problem:
    Mein Sohn wurde im Oktober bereits 6 Jahre, ist aber erst im Sommer 2011 eingeschult worden so dass bis 31.07.2011 noch Kindergartenbeitrag gezahlt wurde. Kann das nun gar nicht abgesetzt werden? Nur mein mann ist berufstätig, ich selber bin in Elternzeit (2.Kind 2007 geb., 3.Kind Dez. 2009 geb.).

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten für über 6jähriges Kind

    Oktober 2010 wurde er schon 6.

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten für über 6jähriges Kind

      Schau mal in der Eingabehilfe nach dem Begriff Kinderbetreuungskosten. Aufgrund Deiner Angaben bin ich mir nicht sicher, ob Du über der Steuererklärung 2010 oder 2011 hängst.

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten für über 6jähriges Kind

        Erklärung 2011.

        Er wurde am 20.Oktober 2010 6 Jahre alt, da hatte ich bei der Erklärung 2010 als Zeitraum von 3-6 jahre auch nur bis 19.10. angegeben weil sonst immer eine Fehlermeldung kam. Allerdings habe ich den vollen Betrag eingetragen.
        Wenn ich mal ausrechne was 2/3 von unseren Aufwendungen war haben wir im Endeffekt 58 Euro weniger anerkannt bekommen. Hab ich gerade aber erst entdeckt.

        Ich gehe jetzt schwer davon aus dass wir die Betreuungskosten für ihn gar nicht absetzen können weil er über 6 ist und ich nicht berufstätig bin?! Habe wie oben gesagt bis 24.12.2012 noch Elternzeit. Also hätte man theoretisch das Kind mit 6 aus dem Kiga nehmen sollen???? Es wird ja nicht jedes Kind mit 6 eingeschult wegen dem Stichtag 30.09.

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten für über 6jähriges Kind

          Habe jetzt mal noch in bisschen rumprobiert und es hat geklappt:
          Habe jetzt bei meinem Mann den Aufwendungsbetrag eingetragen wegen Erwerbstätigkeit 01.01.-31.12. und bei "anderer Elternteil", also bei mir angekreuzt "es liegen keiner der vorgenannten Gründe vor".
          Hatte sonst immer den Betrag bei mir als Mutter eingetragen und bei ihm nur Erwerbstätigkeit aber ohne Betrag.

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            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten für über 6jähriges Kind

            wie schon selbst erkannt, wird das aber als betrag eben nicht anerkannt werden, wenn keine doppelte erwerbstaetigkeit vorlag und das kind ueber 6 ist.

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