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Kinderbetreungskosten

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    Kinderbetreungskosten

    Hallo, habe eine Frage zu den Kinderbetreungskosten, der freund meiner Tochter hat einen 4 jährigen Sohn und zahlt an die Mutter des Kindes (nicht meine Tochter) Unterhalt. Kann er die Hälfte der Kindergartenkosten in der Anlage Kind eintragen? Oder zumindestens den Unterhalt, den er zahlt. Habe es schon mal probeweise getan, aber es wird immer an irgendeiner stelle moniert.Mache ich irgendwas falsch.

    gruß heide99

    #2
    AW: Kinderbetreungskosten

    Zahlt er Unterhalt an die Kindesmutter aus als Unterhalt für die Mutter oder als Unterhalt für den Sohn ? Das mal als Vorfrage.

    Wenn er Unterhalt zugunsten des Sohnes zahlt, bekommt er dafür ja den halben Kinderfreibetrag bzw. er hat Anspruch auf das halbe Kindergeld, was aber mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wurde. Kindergartenkosten kann er nur dann ansetzen, wenn er tatsächlich KONKRET KINDERGARTENKOSTEN gezahlt hat.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderbetreungskosten

      Guten Tag,
      danke für die Antwort. Er zahlt nur für den Sohn Unterhalt.
      gruß

      Kommentar

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